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Keine Wechselstube für den Münztausch

Um hinter der Grenze Parkautomaten oder WC zu benutzen, fehlt es oft am Kleingeld. Das brachte eine Geschäftsfrau auf eine Idee.

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Von Angelika Hoyer

Service wird bei Ilka Seyfarth großgeschrieben. Die junge Frau betreibt im Bahnhof Oybin eine private Zimmervermittlung. Dort fungieren sie und ihre Mitarbeiterin oft auch als erste Ansprechpartner für andere Fragen von Touristen. Beispielsweise, wenn die einen privaten Kurzausflug hinüber ins Tschechische planen und wissen wollen, ob man dort auch in Euro zahlen kann. „Kann man schon, aber der Parkautomat oder eine automatische WC-Tür nehmen eben keine deutschen Münzen“, sagt sie. Etwas Kleingeld in Kronen sollte man also schon dabeihaben.

Das brachte sie auf die Idee, eventuell als Zusatzservice eine kleine Wechselstelle einzurichten. In der Zittauer Sparkasse sei sie mit ihrem Anliegen durchaus nett beraten worden, meint Ilka Seyfarth, habe aber auch erfahren müssen, dass so nebenbei keine Wechselstelle für ausländische Währungen zu betreiben ist. In Deutschland sind es fast ausschließlich die Banken, die ausländische Währungen tauschen. Die Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien bietet diesen Service beispielsweise in den Filialen Zittau, Großschönau, Neugersdorf, Seifhennersdorf, Ebersbach und Löbau an. Für Sparkassenkunden ist das kostenlos.

Zentrale Behörde ist zuständig

Die Sparkasse wäre in dieser Sache auch nicht Partner für Ilka Seyfarth. Für die Genehmigung von Sortengeschäften (Fachbegriff für den Handel mit ausländischen Währungen) ist eine zentrale Behörde zuständig: die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie genehmigt oder entzieht die Erlaubnis für Geld- oder Wertpapierhandel. Für Geldumtausch als Gewerbe oder Nebengewerbe liegen die Hürden hoch. Deshalb gibt es in Deutschland höchstens an Flughäfen Wechselstuben etwa von Euro-change. Und auch im Internet dürfen keine Geschäfte mit gültigen Geldscheinen abgewickelt werden.

Allerdings sind Münzen von dieser Vorschrift ausgenommen. Ilka Seyfahrt würde sich also nicht strafbar machen, wenn sie Urlaubern als Service zwei Euro gegen die entsprechenden Kronen in klingende Münzen tauscht. Das bestätigt auf SZ-Anfrage Ben Fischer, der Pressesprecher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.