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"Keiner hat ihm geholfen"

Ein Schüler kollabiert im Unterricht und erleidet irreversible Hirnschäden. Der BGH betont die Pflicht eines Lehrers zur Ersten Hilfe - und eröffnet dem Kläger neue Chancen. 

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Der Vater (l) des 18-jährigen Klägers im Gerichtssaal in Karlsruhe. Vom Land Hessen will er nun mehrere Hunderttausend Euro Schmerzensgeld.
Der Vater (l) des 18-jährigen Klägers im Gerichtssaal in Karlsruhe. Vom Land Hessen will er nun mehrere Hunderttausend Euro Schmerzensgeld. © dpa/Christoph Schmidt

Von Susanne Kupke und Christopher Hirsch

Karlsruhe. Sören Z. stand kurz vor dem Abitur und hatte große Pläne. Bis zu jenem Nachmittag am 13. Januar 2013. Fünf Minuten nach Beginn des Aufwärmtrainings im Sportunterricht hört der 18-Jährige mit dem Laufen auf. Der Gymnasiast aus Wiesbaden hat Kopfschmerzen. Er sackt an der Wand zusammen, ist nicht mehr ansprechbar. Die Lehrerin alarmiert den Notarzt. Doch bis der kommt, vergeht wertvolle Zeit. Acht Minuten Bewusstlosigkeit ohne jegliche Laienreanimation, heißt es später im Klinikbericht. Der Schüler erleidet schwerste Hirnschäden durch Sauerstoffmangel.

Hätte das Schicksal des Jungen verhindert werden können? Der Bundesgerichtshof (BGH) betont am Donnerstag die Pflicht eines Sportlehrers für rechtzeitige Erste Hilfe und hebt ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auf. Die höchsten deutschen Zivilrichter eröffnen dem jungen Mann damit eine Chance auf Schmerzensgeld und Schadenersatz.

"Es ist eine tragische Sache." So leitet der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann vor zwei Wochen die mündliche BGH-Verhandlung ein. Auf der einen Seite sitzen ihm Vertreter des hessischen Kultusministeriums gegenüber, auf der anderen Seite der Vater des Jungen. Er ringt sichtlich mit Fassung, als die entscheidenden Minuten vor dem höchsten deutschen Zivilgericht rekapituliert werden. "Das hätte so nicht sein müssen, wenn entsprechend Hilfe geleistet worden wäre. Keiner hat ihm geholfen", sagt der Vater danach.

"Verkettung unglücklicher Umstände"

Sein heute 24-jähriger Sohn hat das Land Hessen wegen unzureichender Erste-Hilfe-Maßnahmen verklagt. Er fordert mindestens 500.000 Euro Schmerzensgeld, gut 100.000 Euro für die Erstattung materieller Schäden, eine monatliche Mehrbedarfsrente von etwa 3000 Euro sowie die Feststellung, dass Hessen auch für künftige Kosten aufkommen soll. Die Familie klagt, damit so etwas nie mehr in einer Schule passiert, sagt der Vater. Und: "Wir wollen, dass unser Sohn versorgt ist, wenn wir nicht mehr sind."

Vor dem Landgericht Wiesbaden und dem Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) war die Klage erfolglos geblieben. Es sei nicht sicher, ob sich mögliche Fehler der Lehrer bei der Ersten Hilfe kausal auf den Gesundheitszustand des Klägers ausgewirkt hätten. Ein Sachverständiger wurde nicht hinzugezogen. Das rügt nun der BGH.

Das OLG muss in neuer Verhandlung mit Hilfe eines Gutachters klären, ob eine Amtspflichtverletzung ursächlich für die Behinderung war. Nur wenn ein Zusammenhang zwischen unterlassener Reanimation und der Behinderung bewiesen wird, hat Sören Z. Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld durch das Land Hessen.

Dass nicht alles gut lief, wird bei der BGH-Verhandlung deutlich. Von einer "Verkettung unglücklicher Umstände" spricht die Anwältin des hessischen Kultusministeriums. "Ein ganz tragischer und unglücklicher Ausnahmefall." Grobe Fahrlässigkeit weist sie zurück - und auch, dass acht Minuten nichts passiert sei. Lehrer könnten nicht damit rechnen, dass ein Schüler aus heiterem Himmel plötzlich zusammenbricht.

Das einzig Falsche ist, nichts zu tun

Die Lehrerin und ein ebenfalls anwesender Kollege waren nicht untätig: Sören Z. wird nach Anweisung der Rettungsleitstelle in die stabile Seitenlage gebracht. Der Puls wird gefühlt. Doch ob der Schüler noch atmet, wird nicht kontrolliert. Es gibt weder eine Mund-zu-Mund-Beatmung noch eine Herzdruckmassage. Obwohl der Schüler nach Zeugenaussagen schon blau gewesen sei, hätten zwei Lehrer acht Minuten lang "nichts" zur Wiederbelebung getan, sagt der Anwalt des Jungen vor dem BGH.

Sein Vater, selbst lange Betriebssanitäter, versteht nicht, wie das passieren konnte. "Man kann nichts falsch machen bei einer Wiederbelebung." Das betont auch der Bundesarzt des Deutschen Roten Kreuzes, Peter Sefrin. Aus Furcht werde in vielen Fällen nichts getan, bis der Notarzt kommt. Bis dahin würden Chancen möglicherweise vertan. Dabei, so sagt der Mediziner, sei es das einzig Falsche, nichts zu tun.

Sören Z. wollte Biochemie studieren. Nun ist er zu 100 Prozent schwerbehindert und muss rund um die Uhr von seiner Familie betreut werden. Der 24-Jährige kann sprechen, ihm steht ein Sonderschullehrer zur Seite, und er hat in der Reha Fortschritte gemacht. Doch niemand weiß, wie weit die noch gehen, sagt sein Vater. Der Vater hofft auf ein OLG-Urteil zugunsten des Sohnes. Dann stehen diesem ganz andere Hilfen zur Verfügung, sagt er. (dpa)