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Kinderporno-Urteil „über das Ziel hinausgeschossen“

Die Berufung eines Pirnaers am Landgericht hatte Erfolg. Eine Strafe bekam der Mann dennoch.

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© dpa

Von Stephan Klingbeil

Pirna. Eigentlich ging es dem Anwalt des Pirnaers Hartmut G. nur darum, wie viel Geld sein Mandant als Strafe zahlen muss. Der Angeklagte war erwischt worden. Ermittler hatten bei der Durchsuchung seines Computers drei Kinderpornos gefunden. Sie zeigen den Missbrauch von Jungen und Mädchen. Zwischen 2011 und 2014 hatte sich der geständige 50-Jährige die Aufnahmen im Internet besorgt und dort verschickt.

Die Staatsanwaltschaft hielt eine Geldstrafe in Höhe von 3 900 Euro (130 Euro à 30 Tagessätze) angemessen, der zuständige Richter am Amtsgericht Pirna aber nicht. Er wollte den Strafbefehl nicht absegnen. Daher kam es im November 2015 zum Prozess. Der endete mit einem vergleichsweise harten Urteil: anderthalb Jahre Haft – auf Bewährung. Der Pirnaer ging in Berufung.

Das Urteil vom vorigen November wurde nun am Landgericht in Dresden gekippt. Die Berufungskammer kritisierte dabei die erste Entscheidung. Sie sei nicht verhältnismäßig. Bei einem Eingeständnis der Schuld wäre so ein Fall „in anderen Bundesländern eingestellt worden, es gäbe ein paar Euro als Denkzettel“, fügte der Vorsitzende Richter der Kammer beim Prozess am Montag hinzu. „In Sachsen fährt man da zwar eine härtere Linie.“ Aber das Pirnaer Urteil sei quasi über das Ziel hinausgeschossen.

Geldstrafe reicht aus

Da der Angeklagte geständig und von Anfang an kooperativ war, da er als Ersttäter gilt und selbst nicht Handel mit den Kinderpornos getrieben habe, reiche eine Geldstrafe aus. „Er hat diese Aufnahmen auch nicht produziert“, betonte der Vorsitzende Richter. Hierbei hätten eigentlich ganz andere Leute „in anderen Ländern mit Höchststrafen verurteilt werden müssen“.

Der 50-jährige Pirnaer stehe „hinten in der Kette“. Was er tat, müsse bestraft werden. Doch eine Geldstrafe reiche. Die Kammer verurteilte den Mann dann zu einer Geldstrafe über 1 300 Euro (130 Euro à 10 Tagessätze). Der Staatsanwalt hatte am Montag 1 500 Euro als Strafe gefordert.

Es ist nicht das erste Mal, dass am Landgericht Dresden in einem Kinderpornofall ein härteres Urteil aus Pirna gekippt wird – und sicher nicht das letzte Mal. Dass die Vorwürfe gegen ihn stimmen, hatte der jetzige Angeklagte sogar eingeräumt. „Es war der größte Fehler meines Lebens“, erklärte der 50-Jährige. „Ich habe mir die Finger verbrannt, und dafür muss ich büßen.“

Sein Anwalt betonte, dass es für seinen Mandanten schon sehr schwer ist, sich öffentlich rechtfertigen zu müssen und forderte eine einheitliche Rechtsprechung für solche Fälle in Sachsen. So wie das Pirnaer Gericht geurteilt hatte, ginge es nicht. Der Strafrichter hatte sein Urteil 2015 so begründet: „Täglich werden auf der Welt Kinder entführt, gefilmt und überleben es teils nicht. Da kann es nicht sein, dass man sich Kinderpornos zu Hause genüsslich anschaut und dann eine Geldstrafe zahlt.“ Offenbar doch. Das Urteil ist rechtskräftig.