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Kinderschänder droht Sicherungsverwahrung

17 Jahre und acht Monate hat Frank Wolschina schon in Haft verbracht. Jetzt kommen ein Jahr und acht Monate hinzu.

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© Claudia Hübschmann

Von Jürgen Müller

Meißen. Er gilt als einer der schlimmsten Kinderschänder Deutschlands. Frank Wolschina wurde bereits sechsmal wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Insgesamt saß der 55-Jährige, der aus Dessau stammt, schon 17 Jahre und acht Monate im Gefängnis.

Am Dienstag stand er wieder vor Gericht. Die Tat scheint auf den ersten Blick harmlos. Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht. Nach seiner letzten Haftentlassung im Januar vorigen Jahres – er hatte gerade drei Jahre und zehn Monate wegen sexuellen Missbrauch eines Kindes abgesessen – wurde die Führungsaufsicht auf unbefristete Zeit verlängert. Demnach darf der Mann zu Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren keinerlei Kontakt halten, sie nicht beschäftigen, ausbilden, beherbergen.

Insbesondere gilt das für die Kinder einer Meißner Familie, die er missbrauchte. Doch er hält sich nicht daran. Kurz nach seiner Haftentlassung erscheint der Meißner mit einem Minderjährigen bei der Polizei. Es ist der geistig behinderte Junge, den er schon mehrfach sexuell missbraucht hat. Doch Wolschina will anzeigen, dass der junge Mann von einem anderen in Dresden sexuell missbraucht worden sei.

Die Verhandlung in Meißen wird für ihn zum Desaster. Sowohl der angebliche Täter als auch das Opfer selbst sagen nämlich aus, dass es Wolschina war, der den Jungen in der Dresdner Wohnung missbrauchte. Der läuft bei den Aussagen hochrot an, sagt: „Ich drehe gleich hier durch.“

Wolschina hat eine beachtliche kriminelle Karriere hinter sich. Schon in der DDR sitzt er wegen Staatsgefährdung im Gefängnis. Dann will er abhauen, wird aber geschnappt und landet wegen versuchter Republikflucht 1981 erneut in Haft. Im gleichen Jahr wird er in die Bundesrepublik abgeschoben. Das Erste, was er in seiner neuen Heimat macht, ist ein Bankraub. Die Quittung: Fünf Jahre und sechs Monate Jugendstrafe. Danach kommt der erste sexuelle Missbrauch von Kindern, dem mindestens fünf weitere folgen werden. Zeitweise ist er auf der Flucht, wohnt auf Campingplätzen.

Immer wieder hält sich der Pädophile in der Nähe von kleinen Jungen auf, die er teilweise auch bei der Feuerwehr kennenlernt. Im jetzigen Verfahren behauptet der Angeklagte, die Post mit dem Gerichtsbeschluss zum Kontaktverbot nicht erhalten beziehungsweise nicht geöffnet zu haben. Doch sein Bewährungshelfer widerlegt, dass er von dem Beschluss nichts wusste. Er habe die Auflagen im Januar 2015 nach dessen Haftentlassung akribisch durchgesprochen. Kurz darauf begeht Wolschina die neuen Taten.

Das Gericht schickt ihn nun erneut für ein Jahr und acht Monate ins Gefängnis. Doch das ist noch lange nicht das Ende der Fahnenstange. Ihm droht ein weiteres Verfahrens wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Wird er dann verurteilt, droht ihm Sicherungsverwahrung, möglicherweise für den Rest seines Lebens. Richter Andreas Poth findet deutliche Worte. „Es schert Sie nicht, was Ihnen die Justiz zustellt, Sie machen einfach weiter. Sie sind gänzlich unbelehrbar“, sagt er. Für den Richter ist klar, dass es erneut zu sexuellen Kontakten mit dem Jungen kam. Es sei wohl nur die Spitze des Eisberges. Auch der Bruder des Geschädigten hatte sechs Wochen bei Wolschina gewohnt. „Wir wissen nicht, was dort in dieser Zeit passiert ist“, so der Richter.