Riesa. Manche Schüler hatten den Elternbrief bereits Anfang der Woche im Schulranzen, manche werden ihn erst am Mittwoch aus der Schule mitbringen. So oder so: Bis auf die freien Schulen werden am Donnerstag alle Schulen im Altkreis mehr oder weniger vom Warnstreik betroffen sein. Grundschulen bieten in der Regel eine Betreuung von Schülern an. Allerdings wird zum Teil den Eltern nahegelegt, die Kinder lieber gleich zu Hause zu lassen.
Grund für den Warnstreik ist ein Aufruf der Gewerkschaften Verdi und GEW (Erziehung und Wissenschaft), die diese Woche in ganz Sachsen mobilisieren. Nach der Region Leipzig am Dienstag und der Region Chemnitz am Mittwoch sind am Donnerstag die Regionen Dresden – mit dem Kreis Meißen – und Bautzen an der Reihe. Die GEW fordert in der Tarifrunde 2019 unter anderem eine Erhöhung der Tabellenentgelte um sechs Prozent, mindestens aber 200 Euro.
Nachdem am Dienstag nach Gewerkschaftsangaben 3 000 Teilnehmer bei einer zentralen Kundgebung in Leipzig dabei waren, sollen sich streikende Lehrer aus der Region Meißen am Donnerstag einer Kundgebung um 11 Uhr vor dem Dresdner Finanzministerium anschließen.
Verständnis und Unterstützung bekommen die Pädagogen von Peter Lorenz, dem Sprecher der sächsischen Kreiselternräte. „Ich denke, dass der Warnstreik mehr als notwendig ist, da unsere Grundschullehrer trotz Koalitionszusage und einheitlicher Höherstufung keinen Cent mehr am Monatsende in der Tasche haben“, so Lorenz.
Die Anrechnungsstufen seien nicht übernommen worden und müssten zudem über die Jahre neu angesammelt werden, so seine Erklärung. „Auch die Zulagen von 190 Euro pro Monat, die den Grundschullehrern zugesagt worden sind, sind nicht ausbezahlt worden. Daher können wir nur den Arbeitskampf unterstützen“, sagt er.
Allerdings dürfen Lehrer und Mitarbeiter, die bereits verbeamtet sind, nicht streiken. Das hat das Bundesverfassungsgericht per Urteil bestätigt: Beamte stehen demnach in einem Treueverhältnis gegenüber dem Staat.
Denn dieser soll jederzeit, auch in Krisen, handlungsfähig bleiben. Im Gegenzug hat der Staat dann eine „Fürsorgepflicht“ gegenüber seinen Beamten. Die Gewerkschaft betont allerdings, dass auch die Lehrer streiken dürfen, die erst zum 1. März oder später verbeamtet werden.
In der Gewerkschaft GEW haben sich Lehrer mit anderen Beschäftigten aus dem Bildungsbereich zusammengeschlossen. Sie gehören wie Beschäftigte bei den Landesbehörden und bei der Polizei zum öffentlichen Dienst der Länder.
Die Pädagogen sind dabei die größte Gruppe. Die Gewerkschaften verhandeln seit dem 21. Januar mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über eine Gehaltserhöhung für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst.
In welcher Schule wird gestreikt, wo gib es Notfallbetreuung?
1. Grundschule Riesa „Käthe Kollwitz“: Unterricht keine Angabe, Notfallbetreuung keine Angabe
3. Grundschule Riesa: Unterricht eingeschränkt, Notfallbetreuung ja
4. Grundschule Riesa: Unterricht keine Angabe, Notfallbetreuung keine Angabe
Trinitatisschule Riesa (freie Trägerschaft): regulärer Unterricht/ Projektwoche
Oberschule Am Merzdorfer Park Riesa: Unterricht nein (Schule zieht um), Notfallbetreuung im Notfall
Oberschule Am Sportzentrum Riesa: Unterricht eingeschränkt, Notfallbetreuung nach Bedarf
Christliches Schulzentrum Rudolf Stempel: Unterricht regulär
Städtisches Gymnasium Riesa: Unterricht Entscheidung fällt erst am Mittwoch
Werner-Heisenberg-Gymnasium Riesa: Unterricht keine Angabe, Notfallbetreuung keine Angabe
Förderschule Lichtblick Riesa: Unterricht eingeschränkt, Notfallbetreuung ja
Förderschule Goethestraße Riesa: Unterricht eingeschränkt, Notfallbetreuung ja
Grundschule Gröditz: Unterricht eingeschränkt, Notfallbetreuung ja
Oberschule „Siegfried Richter“ Gröditz: Unterricht Entscheidung fällt erst am Mittwoch
Grundschule „Franciscus Nagler“ Prausitz: Unterricht bis 11.10 Uhr
Grundschule Röderaue: Unterricht eingeschränkt, Notfallbetreuung ja
Grundschule Zeithain: Unterricht nein, Notfallbetreuung im Hort
Grundschule Nünchritz: Unterricht keine Angabe, Notfallbetreuung keine Angabe
Oberschule Nünchritz: Unterricht keine Angabe, Notfallbetreuung keine Angabe
Grundschule Ragewitz: Unterricht nein, Notfallbetreuung ja
Oberschule „Anne Frank“ Stauchitz: Unterricht eingeschränkt, Notfallbetreuung nein
Grundschule Strehla: Unterricht nein, Notfallbetreuung ja
Oberschule Strehla: Unterricht eingeschränkt, Notfallbetreuung ja
Quelle: eigene Umfrage