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Kleinere Lagerfeuer ohne Genehmigung

Die Polizeiverordnung wurde geändert. Dabei gibt es zwei entscheidende Neuerungen.

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© Symbolbild/dpa

Lommatzsch. Der Stadtrat von Lommatzsch hat jetzt die Polizeiordnung neu gefasst. Dies war aus formalen Gründen notwendig. Laut sächsischem Polizeigesetz treten Polizeiverordnung nach zehn Jahren automatisch außer Kraft. Die Lommatzscher Polizeiverordnung stammt aus dem Jahr 2006 und musste deshalb neu gefasst werden.

Gleichwohl gab es Änderungen. So sind jetzt Lagerfeuer bis zu einem Durchmesser von einem Meter genehmigungsfrei, insbesondere wenn sie in Feuerschalen, Aztekenöfen oder ähnlichen festen Feuerstätten abgebrannt werden. Lagerfeuer, die einen größeren Durchmesser als einen Meter haben, müssen aber weiter von der Stadt genehmigt werden. Neu ist auch, dass bei Spielplätzen und Grünanlagen die Polizeiverordnung jetzt auf die Einhaltung der vor Ort aushängenden Benutzerordnungen verweist.

Nicht mehr geregelt in der Polizeiverordnung sind Ruhezeiten zum Lärmschutz, beispielsweise bei Einsatz von Gartengeräten. Erlaubt ist Lärm während der Ruhezeiten zur Mittagszeit sowie an Sonn- und Feiertagen deshalb aber nicht. Vielmehr sind die Ruhezeiten in der Bundesimmissionsschutz-Vorschrift geregelt. Da dies eine höherrangige Vorschrift ist, bedarf es keiner zusätzlichen kommunalen Regelung. (SZ/jm)