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Knock-out beim Windbergfest

Ein Freitaler Bäcker knallt nach einer unverhofften Attacke auf ein Karussell, wird verletzt. Der Schläger muss nun dafür zahlen.

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© Andreas Weihs

Von Stephan Klingbeil

Dippoldiswalde. Der Breakdancer nimmt Fahrt auf. Erst langsam, dann mit vollem Schwung drehen sich die Gondeln des Fahrgeschäfts auf dem Windbergfest 2017 in Freital immer schneller. Es ist der Abend des 8. September, 21.30 Uhr. Bunte Lichter flackern, lautes Rummelgetöse dröhnt durch die Nacht. Plötzlich fällt ein junger Mann zu Boden.

Der damals 17-Jährige knallt auf eines der Fahrgestelle, blutet aus der Nase. Der junge Bäcker kann sich später, im Krankenhaus, kaum noch an etwas erinnern. Bei dem Aufschlag erleidet der Freitaler ein Schädelhirntrauma ersten Grades und Prellungen. Doch er lebt noch. „Das hätte auch tragisch enden können“, betont Strafrichter Christian Mansch am Amtsgericht in Dippoldiswalde. Dort muss sich nun der Schläger verantworten, der dem anderthalb Köpfe kleineren Freitaler damals seine Faust ins Gesicht gerammt haben soll.

Gefährliche Körperverletzung wird dem 22-Jährigen vorgeworfen. Der ungelernte, arbeitslose Mann aus Dippoldiswalde räumt den einen Schlag ein. Dass er dem Bäcker aber nach dessen harten Aufprall auch noch getreten habe, bestreitet er. Die Anklage ging auch davon aus. „Ich trete doch niemanden, der am Boden liegt“, beteuert der Angeklagte. „Und überhaupt, dass alles hatte eine Vorgeschichte.“

Zunächst einmal hätte er viel getrunken, „So sechs Bier“, sagt er. Und dass er um sich schlug, habe damit zu tun, dass er sich eigentlich nur gewehrt hätte. Demnach hatte der Mann zuvor auf dem Breakdancer einen handfesten Streit mit einem Bekannten: „Dann kam der Typ von hinten an mich ran und hat sich eingemischt.“

Der bisher nicht vorbestrafte 22-Jährige hätte dann seinem Gegenüber „eine verpasst“. Rumms. „Ich wollte nur, dass er sich beruhigt“, sagt der Dippoldiswalder. Sein Problem: Diese Sicht auf die Ereignisse auf dem Freitaler Platz des Friedens vor sieben Monaten hat er für sich allein. Alle andere Zeugen zeichnen ein anderes Bild.

„Ich habe dort einen Streit mitbekommen, sagte, hört auf!“, erinnert sich der Bäcker an jenen Abend. „Aus dem Blickwinkel sehe ich die Faust auf mich zukommen. Ich bin dann irgendwo gegengeknallt und habe noch zwei, drei Tritte abbekommen.“ Ob der Angeklagte ihn am Boden mit den Füßen malträtiert hatte, weiß er nicht.

Auch andere können das nicht sicher bestätigen. Was aber alle Zeugen aussagen, ist, dass die Attacke vom Angeklagten ausging. Er sei nicht von dem Bäcker provoziert oder zuvor angegriffen worden. Doch wieso sollte der Dippoldiswalder einen unbeteiligten Passanten verletzen wollen? Die Staatsanwältin hat eine Ahnung, konfrontiert den Angeklagten mit Sprachnachrichten von dessen Smartphone.

Drohungen an die Ex-Freundin

Der Beschuldigte hatte sie ein paar Tage vor dem Vorfall an seine Ex-Freundin verschickt, ihr da gedroht, dass er sie schlage, falls sie zum Windbergfest komme. Und ihren neuen Freund wolle er fertigmachen. Und der neue Freund seiner Ex war der Freitaler Bäcker, das spätere Prügelopfer.

„Das ist Zufall, ich wusste doch nicht, wen ich da geschlagen habe“, beteuert der Angeklagte. Das Gericht hat Zweifel, kann auch keine Notwehrsituation erkennen. Es folgt dann dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage und verurteilt den Dippoldiswalder schließlich zu einer Geldstrafe über 600 Euro (60 Tagessätze à zehn Euro). Obendrein muss der Angeklagte die Verfahrenskosten tragen – und mit einem Zivilprozess um Schmerzensgeld für den jungen Bäcker rechnen. Gut für den Freitaler: Er ist wieder gesund, die Verletzungen sind verheilt. Er hatte Glück – im Unglück.