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K.o. in der Silvesternacht

Während einer Feier kommt es zum Streit zweier eitler Gockel. Dabei wird einer bewusstlos geschlagen. Grund ist Eifersucht.

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Von Jürgen Müller

Das ist etwas, wovon jeder Boxer träumt: ein Lucky Punch, ein Schlag genau auf die richtige Stelle, so dass der Gegner K.o. geht. Ein solcher Schlag gelingt dem angeklagten Meißner auch, sein Gegner ist daraufhin bewusstlos. Weil die Auseinandersetzung aber nicht im Boxring, sondern während einer Silvesterfeier in Meißen stattfand, sehen sich die beiden Kampfhähne nun vor Gericht wieder. Und schon bald zeigt sich, beide sind wohl ziemlich eitle Gockel. Der eine hält seine Freundin offenbar für sein Privateigentum, der andere baggert so ziemlich jede Frau an. Und so kommt, was kommen musste, die beiden prügeln sich. Die bisher gute Stimmung der Feier ist von einem Moment auf den anderen im Eimer, der Neujahrstag endet für einen der Streithähne im Krankenhaus. Er erleidet ein Schädel-Hirn-Trauma und hat eine Platzwunde am Kopf.

„Ich war essen, wollte auf meinen Platz zurück. Doch der Mann, der neben meiner Freundin saß, machte keine Anstalten“, sagt der 56-jährige Angeklagte. Weil es so laut war, habe er ihm mit Gesten gezeigt, dass er aufstehen solle. Weil der nicht reagiert, schüttet er ihn den Inhalt eines Bierglases über den Kopf. Ein klarer Fall von Alkoholmissbrauch, doch das ist hier nicht angeklagt. „Ich habe nicht reagiert, da hat er zugeschlagen“, erzählt der Geschädigte. Jetzt sei er aufgestanden, habe versucht, den Angreifer in den „Schwitzkasten“ zu nehmen. Dann habe er einen zweiten Schlag gekriegt. „Der war so hart, dass es finster wurde“, sagt er. Erst als die Rettungssanitäter eintreffen, erlangt er das Bewusstsein wieder.

Die Freundin des Angeklagten hatte sich an den Tisch des späteren Geschädigten gesetzt und gesagt, sie habe ihren Freund nach Hause geschafft, weil er so betrunken war. Schon zuvor war der 56-Jährige am Tisch eingeschlafen, obwohl er nach eigenen Angaben nicht sehr betrunken war, nur vier, fünf Cola-Wodka getrunken habe. Doch dann stand er plötzlich wieder in der Tür. Ein anderer Zeuge hat den Angeklagten beobachtet. „Er war sehr aggressiv. Deshalb habe ich dem späteren Geschädigten geraten, sich nicht mehr mit der Frau zu unterhalten. Doch er hat meine Ansage ignoriert“, sagt er. Schon mehrfach habe er dem Geschädigten gesagt, er solle nicht andere Frauen anbaggern, aber er mache das immer wieder.

Richterin Ute Wehner ist entsetzt. „Sind wir denn hier im Mittelalter, dass eine Frau nicht mit einem anderen Mann reden kann? Eine andere Zeugin bestätigt, dass es überhaupt keinen Anlass für eine Schlägerei gab. Die Richterin spricht von einem „Platzhirschkampf“.

Dass der Angeklagte überhaupt vor Gericht sitzt, liegt auch daran, dass er einen Strafbefehl, den er für die Tat erhielt, nicht akzeptierte. Er sollte eine Geldstrafe von 1.200 Euro an die Staatskasse zahlen. Außerdem forderte der Geschädigte als Nebenkläger 70 Euro Schadensersatz und mindestens 500 Euro Schmerzensgeld.

Das Gericht trifft eine salomonische Entscheidung. Der Angeklagte wird nicht verurteilt, das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt. Statt eine Geldstrafe an die Staatskasse wie im Strafbefehl muss er an den Geschädigten 400 Euro Schmerzensgeld zahlen und auch die Kosten der Nebenklage, also des Anwaltes, tragen. Die Richterin liest den Streithähnen die Leviten: „Sie haben es gut hingekriegt, eine bis dahin lustige Silvesterfeier in die Tonne zu kloppen.“ Vielleicht sollten die beiden in diesem Jahr Silvester zu Hause feiern.