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26-jährige Döbelnerin wegen Geldwäsche vor Gericht

Sie soll ihr Konto wissentlich für die kriminellen Zwecke ihres Ehemanns zur Verfügung gestellt haben. Er sagt, sie wusste von nichts.

Von Marie Stockmann
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Hat eine Döbelnerin ihren Ehemann ihr Konto für betrügerische Machenschaften zur Verfügung gestellt? Diese Frage wurde nun vor dem Amtsgericht Döbeln geklärt.
Hat eine Döbelnerin ihren Ehemann ihr Konto für betrügerische Machenschaften zur Verfügung gestellt? Diese Frage wurde nun vor dem Amtsgericht Döbeln geklärt. © Symbolfoto: Patrick Seeger/dpa

Döbeln. Im Fokus der Verhandlung vor dem Amtsgericht Döbeln stand weniger die Angeklagte selbst als vielmehr ihr Mann. Der derzeit in Haft sitzende Automechaniker aus Döbeln war als Zeuge zur Verhandlung geladen worden. Da er der Einzige war, der eine Aussage machen konnte, wurden seine Worte zum Hauptgegenstand der Verhandlung.

Auf der Anklagebank saß seine 26-jährige Frau und Mutter des gemeinsamen Kindes. Laut der Anklageschrift hat sich die junge Kroatin der vorsätzlichen Geldwäsche in fünf Fällen strafbar gemacht, indem sie ihr Konto wissentlich ihrem Mann für betrügerische Zwecke zu Verfügung gestellt hat.

Ehemann aus Bosnien-Herzegowina entlastet Angeklagte

Die große Frage, die sich im Gerichtssaal stellte, war jedoch: Hat die Angeklagte von den kriminellen Machenschaften ihres Mannes gewusst? Dieser sagt nein, die Staatsanwältin ja. Da die gelernte Medientechnikerin selbst keine Angaben machen wollte, konnte diese Frage schlussendlich nicht hundertprozentig geklärt werden.

In seiner Zeugenaussage versuchte der aus Bosnien-Herzegowina stammende Zeuge, seine Frau nahezu vollständig zu entlasten. Er schilderte, dass er bereits seit 2014 in mehreren sogenannten Marktplatzforen im Internet tätig war und dort zunehmend auf professionelle Betrüger stieß.

Da er und seine Frau im Tatzeitraum finanzielle Probleme hatten, habe er sich immer mehr auf kriminelle Machenschaften eingelassen. Nach seinen Angaben sei dies alles anonym abgelaufen.

War sie vollkommen ahnungslos?

Der in Döbeln wohnende Mann habe der Angeklagten schon länger bei deren Bankgeschäften geholfen. Die junge Kroatin sei damals noch nicht lang in Deutschland gewesen und habe deshalb Verständnisprobleme gehabt.

Da sie für das Kindergeld ein eigenes Konto brauchte, habe er ihr bei der Eröffnung eines solchen Kontos geholfen. Dadurch, schilderte der Zeuge, sei es für ihn leicht gewesen, an die Kontodaten seiner Frau zu gelangen und die Überweisungen über deren Konto laufen zu lassen.

Der Ehemann beteuerte dabei mehrfach, seine Frau habe nichts von seinen Machenschaften gewusst. Gleichzeitig, so sagte er, habe sie ihn auch gebeten, mit den Missetaten aufzuhören. Wann genau dies geschah und ob er zu diesem Zeitpunkt bereits die Anklageschrift erhalten hatte, daran konnte er sich nicht mehr erinnern.

Ehepartner muss sich ebenfalls verantworten

Die Staatsanwältin empfand die Aussagen des jungen Mannes als recht widersprüchlich und damit unglaubwürdig. In ihrem Plädoyer war sie sicher, dass die Angeklagte von den Machenschaften ihres Mannes Kenntnis hatte und bewusst ihr Konto zur Verfügung stellte.

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Richter Simon Hahn stimmte dem jedoch nicht zu und sprach die Angeklagte frei. In seiner Urteilsbegründung beteuerte er mehrfach, dass kein ausreichender Beweis für eine vorsätzliche Handlung der 26-jährigen angeführt werden konnte.

Der bereits mehrfach vorverurteilte Mann der jungen Kroatin muss sich nun kommenden Montag ebenfalls vor Gericht verantworten wegen mehrfachen Betrugs.