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Falschgeld in Leisniger Disko gefunden

Ein 26-jähriger Leisniger besitzt 40 gefälschte 50-Euro-Scheine. Laut Anklage soll er diese in Umlauf gebracht haben. Doch das bestreitet der Vorbestrafte.

Von Erik-Holm Langhof
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Ein Leisniger soll im Besitz von mehreren gefälschten 50-Euro-Scheinen gewesen sein. Doch hat er damit auch bezahlt?
Ein Leisniger soll im Besitz von mehreren gefälschten 50-Euro-Scheinen gewesen sein. Doch hat er damit auch bezahlt? © dpa

Leisnig/Döbeln. Vor dem Amtsgericht Döbeln wurde die Anklagen gegen einen 26-jährigen Leisniger erhoben, der im Jahr 2019 mit einem falschen 50-Euro-Schein in der Diskothek „Halli Galli“ in Kleinpelsen bezahlt haben soll. Außerdem soll er im Besitz von weiterem Falschgeld gewesen sein. Das zumindest wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor.

Nachdem der Angeklagte jedoch der Verhandlung unentschuldigt fernbleiben wollte, wurde er nach der Anordnung von Richterin Christa Weik mit Polizeibegleitung ins Amtsgericht gebracht.

Dort begann das Verfahren mit knapp anderthalb Stunden Verspätung. Gerade an seinem ersten Arbeitstag nach langer Zeit, wurde der ungelernte 26-Jährige von den Beamten persönlich abgeholt.

Zum Tatvorwurf wollte der Angeklagte zunächst keine Angaben machen. Diese Aufgabe übernahm der Anwalt des Leisnigers. Er erklärte, dass sein Mandant zugibt im Besitz von 40 gefälschten 50-Euro-Scheinen gewesen zu sein. „Er hat das Geld zuhause aufbewahrt, damit jedoch nicht bezahlt“, so der Verteidiger.

DNA-Spur des Leisnigers auf Geld gefunden

Angaben zum Ursprung des Geldes wollte der Angeklagte ebenso nicht machen. Die Staatsanwaltschaft tippte auf das Darknet. Er habe das Geld erhalten, aber keinen Nutzen darin gesehen, so der Anwalt.

„Ich wollte die Geldscheine sowieso verbrennen. Es ist ja wertloses Geld“, erklärt er vor der Richterin. Doch in der Beweisaufnahme wird ersichtlich, dass es anscheinend nicht ganz nutzlos gewesen war. Der Mann protzte mit den Scheinen über Messenger-Dienste und schickte Fotos von einem dicken Portemonnaie herum.

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Er war im Besitz von insgesamt 2.000 Euro gefälschten Scheinen. Diese lieferte seine damalige Freundin nach einer zweiwöchigen Beziehung bei der Polizei ab, als der Leisniger für andere Straftaten länger ins Gefängnis musste. Die Staatsanwaltschaft ließ im Nachgang Spuren sichern.

Das Ergebnis zeigte, dass seine DNA auf dem Falschgeld nachgewiesen werden konnte. Wo sie, zumindest bislang, nicht gefunden wurde, ist am Schein, der in der Leisniger Disko „Halli Galli“ am 11. Mai 2019 zu einer Abitur-Party gefunden wurde. Laut Anklage soll der 26-Jährige ihn dort ausgegeben haben, doch Beweise oder Zeugenaussagen gibt es dafür nicht.

Freiheitsstrafe auf Bewährung oder nicht?

Fest steht allerdings, dass drei Scheine der insgesamt eingeräumten 40 Stück fehlen. Wie der Staatsanwalt erklärt, sei nicht nur einer in der Kleinpelsener Disko gefunden wurden, sondern auch in einer Mittweidaer Tankstelle. Beide gehören zur gleichen gefälschten Serie. Wo der Dritte abbleibt, ist bislang unklar.

Die 37 übrig gebliebenen Scheine seien jedoch nach Angaben der Staatsanwaltschaft eingezogen und dem Landeskriminalamt übergeben worden. Dieses wiederum war in Verbindung mit der Bundesbank, die das Falschgeld nun verbrennt.

Nach dem Auszug des Bundeszentralregisters wird jedoch ersichtlich, dass der 26-Jährige bereits in der Vergangenheit immer wieder gegen die Gesetze verstoßen hat. So wurde er mehrfach wegen Fahrens ohne Führerschein und Körperverletzung verurteilt.

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Die Staatsanwaltschaft forderte wegen des nachgewiesenen Besitzes von Falschgeld eine Freiheitsstrafe von insgesamt einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung „Das Inverkehrbringen konnte letztlich nicht bewiesen werden. Aufgrund der Vorstrafen ist die Bewährung an dieser Stelle nicht machbar“, so der Staatsanwalt.

Der Verteidiger forderte hingegen eine Freiheitsstrafe „im Rahmen“, die auf Bewährung ausgesetzt wird, da die Tat bereits zwei Jahre her ist, der Mandant bereits seine früheren Vorfälle in Haft aufgearbeitet hat und er sich bessern will.

Richterin Christa Wiek und zwei Schöffen verurteilten den Leisniger letztlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Außerdem muss er eine Geldstrafe von 1.000 Euro in Raten an die Landesjustizkasse zahlen.