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Bewährungsstrafe für prügelnden Ehemann

Im Asylbewerberheim in Mobendorf schlägt ein Mann mehrfach seine Partnerin. Er tritt sogar noch zu, als sie schon am Boden liegt.

Von Elke Braun
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Ein aus Tunesien stammender Mann hat seine Partnerin mehrfach geschlagen. Dafür wurde er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Ein aus Tunesien stammender Mann hat seine Partnerin mehrfach geschlagen. Dafür wurde er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. © Symbolfoto: dpa

Striegistal/Döbeln. Mit etwas Verspätung erscheint der Angeklagte in Begleitung seiner Ehefrau, die als Zeugin geladen ist, zur Verhandlung im Döbelner Amtsgericht. Vorgeworfen werden ihm gefährliche Körperverletzung und Hausfriedensbruch. Derzeit ist er im Asylbewerberheim in Döbeln an der Friedrichstraße gemeldet, seine 31 Jahre alte Frau wohnt in der Asylbewerbereinrichtung in Mobendorf (Gemeinde Striegistal).

Zwei Mal – im Mai und im August vergangenen Jahres – ist der Mann im Wohnbungalow des Asylbewerberheims in Mobendorf, wo beide damals wohnen, auf seine Partnerin losgegangen, hat ihr beim ersten Vorfall mit einem Teller auf den Kopf geschlagen. Die Frau trägt Schwellungen und einen Bluterguss davon.

Frau muss ins Krankenhaus

Beim zweiten Vorfall im August wirft er ihr einen Tetrapak Milch an den Kopf und verletzte sie dadurch an der rechten Kopfseite. Dann zieht er ihr ein Haarbüschel aus, schlägt sie mit der Faust und tritt mit seinen Füßen auf sie ein, als sie bereits am Boden liegt. Dabei erleidet die Frau Thorax-Prellungen, Verletzungen am Kopf und Schürfwunden. Sie muss ambulant im Krankenhaus behandelt werden, trägt die Staatsanwältin vor.

Der Grund für die Auseinandersetzungen sei nur eine Kleinigkeit gewesen. „Er ist plötzlich aggressiv geworden und hat mich geschlagen“, so die Frau in der Zeugenvernehmung. Ihr Mann sei in dieser Zeit nervlich sehr labil gewesen.

Zwei Babys verstorben

Einen möglichen Auslöser sehen beide in einem tragischen Ereignis vor drei beziehungsweise zwei Jahren. Der 44-Jährige erzählt, dass das Paar innerhalb eines Jahres jeweils ein zwei Monate altes Kind verloren habe. Die Babys seien morgens einfach nicht mehr aufgewacht. Das habe ihn nervlich sehr belastet. Er bedauere, was er seiner Frau angetan hat. Seit den Angriffen im vergangenen Jahr sei nichts mehr vorgefallen. „Wir haben keine Probleme mehr“, sagen sowohl der Mann als auch die Frau aus.

Als Zeuge wird auch ein Angestellter der Asylbewerbereinrichtung in Mobendorf gehört. Er bestätigt das Geschehen. Der 44-jährige Tunesier wohne zwar seit dem Vorfall im August in Döbeln, sei aber trotzdem zumeist bei seiner Frau in Mobendorf. Das Paar würde sich wieder besser verstehen. „Ob er zurück nach Mobendorf ziehen kann, entscheidet die Ausländerbehörde“, sagt der Angestellte.

Anklage wegen Hausfriedensbruchs wurde eingestellt

Nicht mehr eindeutig geklärt werden kann, ob der Mann nach dem Erteilen eines Hausverbots nach dem Vorfall im August noch einmal zurück nach Mobendorf gekommen war. Deshalb wird die Anklage wegen Hausfriedensbruchs eingestellt.

Der Auszug aus dem Bundeszentralregister offenbart zwei Eintragungen, eine davon ist einschlägig. Danach wurde er im Jahr 2016 im Amtsgericht Döbeln wegen Körperverletzung verurteilt. Im Januar 2019 stand der Angeklagte wegen Sachbeschädigung vor dem Amtsgericht Freiberg.

Sechs Monate Haftstrafe auf Bewährung

Die gefährliche Körperverletzung gegen die Partnerin sehen sowohl die Staatsanwältin als auch Richterin Anne Mertens als erwiesen an. Die Richterin verurteilt den Tunesier zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Bewährungszeit wird auf zwei Jahre festgelegt. „In dieser Zeit dürfen Sie sich nichts zu Schulden kommen lassen, sonst wird die Haftstrafe vollzogen“, sagt Anne Mertens. Der Angeklagte nimmt das Urteil noch im Gericht an. Damit ist es rechtskräftig.