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Verurteilter Sexualstraftäter sucht Kontakt zu Nachbarsjungen

Ein einschlägig vorbestrafter Leipziger ist in einer Einrichtung in Striegistal untergebracht. Dort hat er 2023 gegen Weisungen der Führungsaufsicht verstoßen.

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Vorm Amtsgericht Döbeln muss sich ein verurteilter Sexualstraftäter verantworten. Er hat gegen die Weisungen der Führungsaufsicht verstoßen.
Vorm Amtsgericht Döbeln muss sich ein verurteilter Sexualstraftäter verantworten. Er hat gegen die Weisungen der Führungsaufsicht verstoßen. © André Braun

Striegistal/Döbeln. Der Prozess gegen einen 36-jährigen, unter Führungsaufsicht stehenden Leipziger im Amtsgericht Döbeln war nach der Verlesung der Anklageschrift schnell vertagt.

„Wir werden nichts sagen“, antwortete Verteidiger Martin Göddenhenrich auf die Frage von Richterin Anne Mertens, ob sich sein in einer Einrichtung in der Gemeinde Striegistal untergebrachter Mandant zu den Tatvorwürfen äußern würde.

Zudem befand der Rechtsanwalt, dass das, was in der Anklageschrift steht, „nicht reiche“ und er die Maßregel nicht gefährdet sehe.

Manipulation gegen die Eltern

Die Staatsanwaltschaft hatte dem schmächtigen, jungenhaft wirkenden Angeklagten vorgeworfen, in mehreren Fällen Kontakt zu einem zehnjährigen Nachbarsjungen gesucht zu haben.

An verschiedenen Tagen hatte er Ball mit diesem gespielt, dann Süßigkeiten für ihn hinterlegt beziehungsweise seine Telefonnummer am Zaun hinterlassen.

Zudem hätte er versucht, den Zehnjährigen gegen seine Eltern zu manipulieren, als diese mit ihm geschimpft hatten.

Diese Kontaktaufnahmen waren dem wegen Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung einschlägig vorbestraften und nach einer knapp sechsjährigen Haftstrafe bis 2027 unter Führungsaufsicht stehenden Leipziger untersagt und stellen einen Verstoß gegen die Weisungen der Führungsaufsicht dar, so die Anklage der Staatsanwaltschaft.

Diese Auflagen der Führungsaufsicht beinhalten, dass der Angeklagte sich Kindern und Jugendlichen nicht nähern und keinerlei Kontakt, weder persönlich noch telefonisch, per Whatsapp oder Internet aufnehmen darf.

Durch die Aussageverweigerung sah sich Richterin Anne Mertens veranlasst, einen neuen Verhandlungstermin anzuberaumen. Zu dem neuen Termin sollen Zeugen geladen werden.