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Großenhainer Mordkomplott: Ankläger fordert Höchststrafen

Im Landgericht Dresden haben nach der achtmonatigen Beweisaufnahme die Plädoyers begonnen. Zwei Angeklagte sollen mehr als 20 Jahre ins Gefängnis.

Von Alexander Schneider
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Andreas R. aus Großenhain ist der Angeklagte, für den die Staatsanwaltschaft neben der Hauptbeschuldigten Stefanie W. die Höchststrafe fordert: eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Andreas R. aus Großenhain ist der Angeklagte, für den die Staatsanwaltschaft neben der Hauptbeschuldigten Stefanie W. die Höchststrafe fordert: eine lebenslange Freiheitsstrafe. © Kristin Richter

Dresden. Ihre Tat sei Tage zuvor genau geplant gewesen, und es könne keinen Zweifel daran geben, dass sich alle vier Angeklagte wegen Mordes schuldig gemacht haben – das hat Staatsanwalt Till von Borries in seinem Plädoyer am Mittwoch gesagt. Seit Mai läuft der Prozess um das sogenannte Mordkomplott von Großenhain vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Dresden.

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