Döbeln. Um fünf Uhr am Morgen hätten sie die Polizisten aus dem Bett geholt. Sie habe sich nur rasch etwas überziehen dürfen, erzählt eine Zeugin der Angeklagten kurz vor der Verhandlung. Die beginnt sieben Stunden nach dem morgendlichen Rauswurf. Die Zeugin war bis dahin in Polizeigewahrsam und wird von Beamten vorgeführt. Der normalen Ladung war sie beim vorangegangenen Termin nicht gefolgt.
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