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Muss angebliche Prostituierte ins Gefängnis?

Die Frau hat ihren Geliebten abgezockt. Daran hat die Richterin keinen Zweifel. Der Prozess in Döbeln ist beendet. Doch entscheidend ist ein Schuldspruch in Dresden.

Von Cathrin Reichelt
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Mehrmals hat eine Frau unter dem Vorwand als Prostituierte zu arbeiten und von ihrem Zuhälter erpresst zu werden, von ihrem Geliebten hohe Geldbeträge ergaunert.
Mehrmals hat eine Frau unter dem Vorwand als Prostituierte zu arbeiten und von ihrem Zuhälter erpresst zu werden, von ihrem Geliebten hohe Geldbeträge ergaunert. © Symbolfoto: dpa-tmn/Christian Klose

Döbeln. Um fünf Uhr am Morgen hätten sie die Polizisten aus dem Bett geholt. Sie habe sich nur rasch etwas überziehen dürfen, erzählt eine Zeugin der Angeklagten kurz vor der Verhandlung. Die beginnt sieben Stunden nach dem morgendlichen Rauswurf. Die Zeugin war bis dahin in Polizeigewahrsam und wird von Beamten vorgeführt. Der normalen Ladung war sie beim vorangegangenen Termin nicht gefolgt.

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