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Polizei entdeckt Kinderpornos auf Handy

Wegen dieser Bilder muss sich ein 34-Jähriger vor Gericht verantworten. Dort verhält er sich gegenüber der Staatsanwältin respektlos.

Von Cathrin Reichelt
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Eine Whatsapp-Gruppe bringt einen 34-Jährigen vor Gericht.
Eine Whatsapp-Gruppe bringt einen 34-Jährigen vor Gericht. © Christoph Dernbach/dpa

Region Döbeln. Der 34-Jährige ist bei Gericht kein Unbekannter. Dort musste er sich bereits wegen Sachbeschädigung, Nötigung, vorsätzlicher Körperverletzung und des Besitzes sowie Mitführens verbotener Waffen verantworten. Jede dieser Taten wurde mit einer Geldstrafe geahndet. So glimpflich kommt er diesmal nicht davon.

Der Mann, der bereits seit sechs Jahren von Erwerbsminderungsrente lebt, sitzt diesmal wegen des Erwerbs und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften auf der Anklagebank.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im vergangenen Jahr für elf Tage Mitglied einer Whatsapp-Chatgruppe gewesen zu sein, aus deren Name bereits hervorgegangen sei, dass über diese Gruppe Kinderpornografie verbreitet wurde. Während der Zeit der Mitgliedschaft des Hainicheners wurde der Name der Gruppe mehrfach geändert.

Kinder teilweise jünger als fünf Jahre

Die Staatsanwältin beschreibt während der Verlesung der Anklage, was auf jedem der 28 Bilder zu sehen war, die Polizeibeamte auf dem Handy des Angeklagten gefunden haben. Dabei handelt es sich teilweise um Kinder, die jünger als fünf Jahre sind. Sie seien unter anderem mit entkleidetem Unterkörper, gespreizten Beinen und einem erigierten Penis kurz vor der Einführung abgebildet.

Ein Bild zeige eine Jugendliche, die sich eine Bierflasche in die Vagina einführt. Zudem habe die Polizei auf dem Handy des Mannes separate Bilddateien gefunden, in denen pornografische Filme und Fotos gespeichert waren.

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Der Angeklagte gibt zu, in einer solchen Whatsapp-Gruppe registriert gewesen zu sein, erklärt aber, in dieser nicht aktiv gewesen zu sein. „Zu dieser Zeit war ich in über 100 Gruppen“, sagt er. Über diese habe er teilweise bis zu 2.000 Nachrichten pro Tag erhalten. Das sei zu viel Input gewesen. Manches habe er deshalb nicht mitbekommen, aber wenn, habe er die Bilder sofort gelöscht.

Trotzdem habe er eingesehen: „Ich habe mich strafbar gemacht und muss daraus lernen.“ Er habe sich ein neues Handy zugelegt und seither aus allen Gruppen rausgehalten.

Staatsanwältin beleidigt

Richter Simon Hahn liegt der Chatverlauf der Whatsapp-Gruppe vor. Und daraus geht hervor, dass sich der Angeklagte auch aktiv in die Gruppe eingebracht hat. Dort seien seinerseits Äußerungen gefallen, wie „moin, moin notgeile Gemeinde“, „das knallt und haut dich um“ oder „pervers ist relativ – klein, süß und spielerisch drauf sollten sie für mich sein.“

Diese Aussage beziehe sich auf Mangas, deren Fan er damals gewesen sei, erklärt der Angeklagte. Und unter „klein“ und „süß“ verstehe er so etwas wie die, fügt er hinzu und zeigt auf die Staatsanwältin. Daraufhin wird er von Richter Hahn zurechtgewiesen und der Hainichener entschuldigt sich bei der Staatsanwältin.

Der Angeklagte, der aufgrund mehrerer schwerwiegender Erkrankungen im alltäglichen Leben von einem gerichtlich bestellten Betreuer unterstützt wird, räumt ein, dass er pornografische Bilder gespeichert habe. Er sei jedoch davon ausgegangen, dass die abgebildeten Personen über 18 Jahre alt sind. Über die Bilder in der Whatsapp-Gruppe habe er sich keine Gedanken gemacht, „weil es nur online war.“

Haft- und Geldstrafe

Die Staatsanwältin sieht die ihm vorgeworfenen Taten als erwiesen an. Abweichend von der Anklage sei bei der Strafzumessung neben der Kinderpornografie auch die Jugendpornografie relevant. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von elf Monaten, die zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt werden könne, und eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro.

Richter Simon Hahn schließt sich ihr teilweise an. Er verurteilt den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung. Der 34-Jährige trägt die Kosten des Verfahrens und muss innerhalb von sechs Monaten 400 Euro an den Verein Opferhilfe zahlen.

Auch Hahn sieht die Tatvorwürfe als bestätigt an und ermahnt den Angeklagten noch einmal: „Sie haben Respekt vor dem Gericht und speziell vor Frauen vermissen lassen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.