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Prozess gegen Halle-Attentäter wegen Geiselnahme ab 25. Januar

Der mit lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Halle-Attentäter muss sich ab Januar erneut vor Gericht verantworten. Er wird wegen einer Geiselnahme im Gefängnis angeklagt.

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Halle-Attentäter Stephan Balliet muss sich ab 25. Januar kommenden Jahres wegen der Geiselnahme in einem Gefängnis vor Gericht verantworten.
Halle-Attentäter Stephan Balliet muss sich ab 25. Januar kommenden Jahres wegen der Geiselnahme in einem Gefängnis vor Gericht verantworten. © Archiv/Hendrik Schmidt/dpa

Magdeburg. Der Prozess gegen Halle-Attentäter wegen der Geiselnahme im Gefängnis in Burg beginnt am 25. Januar 2024. Die Anklage sei zugelassen, das Hauptverfahren eröffnet, teilte das Landgericht Stendal am Montag mit. Der Prozess soll in einem besonders gesicherten Saal am Landgericht Magdeburg stattfinden.

Der Attentäter, der wegen seiner Tat vom 9. Oktober 2019 eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verbüßt, soll im Dezember 2022 in der JVA Burg mehrere Vollzugsbeamte bedroht haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg werfe ihm vor, die Beamten mit einem selbst gebastelten Schussapparat genötigt zu haben, ihm mehrere Türen für eine Flucht aus dem Gefängnis zu öffnen.

Der Angeklagte soll bis vor die Kfz-Schleuse vorgedrungen sein, wo sein Ausbruchsversuch aber wegen technischer Sicherungsmaßnahmen scheiterte, so das Landgericht in der Mitteilung weiter. Die Anklage laute auf Geiselnahme und Verstoß gegen das Waffengesetz. Im Fall einer Verurteilung müsse der Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren rechnen.

Der Attentäter war im Dezember 2020 zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der Deutsche hatte am 9. Oktober 2019, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang, ermordete er nahe der Synagoge zwei Menschen. Derzeit sitzt er in einem Gefängnis in Niedersachsen. (dpa)