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Roßweiner fliegt beim Goldtausch auf

Der 19-Jährige hat gefälschte Goldbarren gekauft. Am Versuch, diese wieder loszuwerden, ist er gescheitert. Nun steht er vor dem Amtsgericht Döbeln.

Von Dirk Westphal
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Gold gegen Silber – das Tauschgeschäft, das ein 19-jähriger Roßweiner anstrebte, ist geplatzt, weil das Gold - im Gegensatz zu dem auf dem Foto -  nicht echt war.
Gold gegen Silber – das Tauschgeschäft, das ein 19-jähriger Roßweiner anstrebte, ist geplatzt, weil das Gold - im Gegensatz zu dem auf dem Foto - nicht echt war. © Symbolfoto dpa

Döbeln. Es ist nicht alles Gold, was glänzt. Nicht treffender könnte die Anklage lauten, wegen der sich ein Roßweiner vor dem Amtsgericht Döbeln verantworten muss. Beim Versuch, gefälschtes Edelmetall im Internet weiterzuverkaufen, war der 19-Jährige aufgeflogen.

Er soll am 18. August 2022 im Internet über eBay Kleinanzeigen versucht haben, zwei Unzen Gold gegen vier Kilogramm Silber zu tauschen. „Dabei nahm er in Kauf, dass es sich nicht um echtes Gold handelte“, so die Staatsanwaltschaft.

Das sei strafbar als Versuch, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen und ist somit als versuchter Betrug zu werten.

Angeklagter sagt nichts

Nach dem Verlesen der Anklageschrift stellte der Verteidiger des 19-Jährigen klar: „Wir wollen nichts sagen.“ So hielt es im späteren Verlauf der Beweisaufnahme auch die Mutter des Angeklagten, die von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte.

Überaus aufgeschlossen, das Gericht unter Vorsitz von Richter Simon Hahn in die Geheimnisse des Edelmetallhandels einzuweihen, zeigte sich der Bayer, der eigentlich – ob wissentlich oder unwissentlich – übers Ohr gehauen werden sollte.

Der 31-jährige Werkzeugmechaniker hatte sich 2022 entschlossen, sein Gold- und Silberdepot zu reduzieren, um künftig in Aktien zu investieren. Aus diesem Grund versuchte er, seine Restbestände über eBay Kleinanzeigen zu verkaufen.

So sei der Kontakt zum Angeklagten zustande gekommen, der Silber kaufen wollte. Vom Wert her wäre der des Goldes höher gewesen, doch da auf Silber keine Umsatzsteuer fällig würde, hätte der 31-Jährige gedacht: „Klar, das passt schon.“

So wurde vereinbart, dass zwei Unzen Gold im Wert von etwa 3.550 Euro gegen vier Kilogramm Silber im Wert 3.300 Euro getauscht werden.

Als das Paket ankam und er es ausgepackte, hatte der Regensburger bereits ein komisches Gefühl, mit dem er einen renommierten Edelmetallhändler aufsuchte. „Der fragte mich umgehend, ob ich das ernst meine“, erzählte der Bayer.

Prüfung bestätigt Gefühl

Er ließ die zwei Barren prüfen und sich für 15 Euro ein Zertifikat ausstellen. In dem wurde bestätigt, dass das Gold nicht echt ist.

Drei Stunden später sei er dann bei der Polizei gewesen und habe Anzeige erstattet, da er ausschließen wollte, dass ihm der Austausch des vermeintlichen Goldes unterstellt würde. Die Polizei habe die Ware dann umgehend beschlagnahmt.

„Mein Glück war, dass ich die Barren verkaufen wollte und sie deshalb prüfen ließ“, sagte der 31-Jährige, der zum Angeklagten feststellte: „Er hat die Sache geschickt eingefädelt.“

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So sei der Roßweiner gegen eine Ausweiskopie des Regensburgers praktisch in Vorkasse gegangen, indem er das Gold verschickt hatte. Das habe ein gewisses Vertrauen geschaffen.

„Eigentlich hätte ich ja auch keine Anzeige erstattet, denn ich bin nicht geschädigt, weil ich nicht in Vorleistung gegangen bin.“

Der Staatsanwaltschaft gegenüber bestätigte der Zeuge dann, dass das Gold, welches der Angeklagte offensichtlich ebenfalls im Internet von einem mittlerweile rechtlich belangten Verkäufer erstanden hatte, echt aussah.

Juwelier als Gutachter

Der Roßweiner hätte, als er mit der Tatsache der Fälschung konfrontiert wurde, diese zunächst abgestritten. Als der Regensburger ihm erklärte, die Polizei eingeschalten zu haben, wäre die Reaktion gewesen: „Das hätte nicht sein müssen. Hier kommt ein Riesenscheiß auf uns zu.“

Aus diesem Grund wollte der Angeklagte die Ware dann auch zurückgeschickt haben. „Wohl wegen der Fingerabdrücke“, so der Bayer, der nochmals bekräftigte, dass er selbst die Fälschung nicht erkannt hätte, es sich für ihn um echtes Gold gehandelt hätte.

Um weiter Licht ins Dunkel zu bringen, sollen fünf beim Vorbesitzer beschlagnahmte, gefälschte Goldbarren in die Beweisaufnahme einbezogen werden, an denen ein Juwelier unter anderem Testverfahren und Merkmale für die Echtheit erklären soll.

Dafür werde bei einem Döbelner Juwelier und in der Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft angefragt. Der Prozess wird fortgesetzt.