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Trinkgelage in Döbeln endet auf verlängerter Anklagebank

Ein Streit zwischen jungen Leuten in Döbeln endete handgreiflich. Vier Beteiligte stehen jetzt vor Gericht.

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Vier junge Erwachsene mussten sich am Amtsgericht Döbeln verantworten, weil sie mit drei weiteren eine Bekannte geschlagen haben.
Vier junge Erwachsene mussten sich am Amtsgericht Döbeln verantworten, weil sie mit drei weiteren eine Bekannte geschlagen haben. © André Braun

Döbeln. Es musste Platz geschaffen werden im Saal 203 des Amtsgerichtes Döbeln. Die erste Stuhlreihe des Zuschauerbereiches war an die zweite herangeschoben worden, damit die Anklagebank verlängert werden konnte.

Vier junge Erwachsene mussten darauf mit ihren Rechtsbeiständen Platz nehmen. Sie hatten sich wegen gefährlicher Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung mit Sachbeschädigung sowie Diebstahls und einer weiteren Sachbeschädigung vor dem Amtsgericht Döbeln unter Vorsitz von Richter Simon Hahn zu verantworten.

Alkohol im Spiel

Insgesamt waren es acht junge Menschen der Jahrgänge zwischen 2002 und 2006, die sich am 3. Februar in einer Wohnung in Döbeln Nord getroffen hatten, „um Alkohol zu trinken und zu chillen“.

Als die Wohnungsinhaberin, die mit einem der Angeklagten eine WG bildete, unter Alkoholeinfluss mutmaßlich eine weitere Anwesende provozierte, kam es offenbar zu den ersten Streitereien.

Später uferten diese, als die Gruppe weiterzog, in der Albertstraße sowie dem Spielplatz an der Kunzemannstraße, handgreiflich aus. So sollen Angeklagte die Geschädigte mit Faustschlägen ins Gesicht und in den Bauch angegriffen, außerdem mit Fußtritten und Kopfstößen drangsaliert haben.

Die Geschädigte hätte Gesichtsprellungen sowie Nasenbluten erlitten. Zudem ging ihr Handy im Wert von 400 Euro zu Bruch.

Weiterhin wurde einer Angeklagten ein Diebstahl und Sachbeschädigung zur Last gelegt. Sie hatte im Kaufland, ohne zu bezahlen, einen Hotdog mitgehen lassen und zudem die Sparkasse Döbeln per Eddingstift beschmiert. Letztere Vergehen wurden von der Verteidigung später eingeräumt.

Vorher allerdings befanden sich alle vier Angeklagten im Zeugenstand, wobei wohl zwei – laut Aussagen – nicht aktiv an den Taten beteiligt waren. Eine der Angeklagten gab zu: „Ich habe sie geschlagen.“

Drohung als Auslöser

Auslöser wäre gewesen, dass die Geschädigte ihr zu diesem Zeitpunkt ungeborenes Kind beleidigt und gedroht hätte dieses umzubringen. Der Mitbewohner räumte ebenfalls seine Taten – unter anderem einen Schlag mit einem Stock – ein, schloss Tritte gegen den Kopf allerdings aus. Auch von der Zerstörung des Handys wollte er nichts wissen.

Drei weitere Frauen der Gruppe, von denen zwei erschienen, standen im Zeugenstand. Gegen diese wurden die Ermittlungen unterdessen eingestellt.

Beide zeigten sich reumütig, gaben ihre aktive Beteiligung an den Taten zu, schilderten deren Ablauf und zudem, wie einer der Angeklagten das Handy zerstört hatte. Auslöser des Streites überhaupt wären Aussagen der Geschädigten über die Familie einer der Zeuginnen gewesen.

Die hätte die wohl alkoholisierte Geschädigte gewarnt: „Schlaf dich aus, wenn ich dich heute noch einmal sehe, geht es nicht gut aus.“ So sei es dann auch gekommen.

„Man hätte es anders klären können“, sagte eine der Zeuginnen, die andere: „Es war kein Grund, einen Menschen so zu schädigen.“ Ob Aussagen im Zeugenstand oder die Vorführung eines Tatvideos am Richtertisch, die Angeklagten fühlten sich blendend unterhalten, was Richter Simon Hahn auch anmahnte.

Der Vorschlag, die Verfahren gegen zwei der Angeklagten einzustellen, scheiterte am Veto der Staatsanwaltschaft. Diese will zumindest noch die Geschädigte hören, die ebenso wie eine dritte Zeugin dem Prozess unentschuldigt fernblieb.

Dies hat ein Ordnungsgeld von jeweils 150 Euro zur Folge. Der Prozess wird am 22. März fortgesetzt.