Döbeln/Chemnitz. Vor reichlich einem Monat ist am Landgericht Chemnitz das Urteil gegen Viktor O. gefallen: Neun Jahre Haft. Inzwischen ist das Urteil rechtskräftig.
Zwar hatte der Verteidiger des 27-Jährigen, Rechtsanwalt Martin Göddenhenrich, wenige Tage nach dem Urteilsspruch Revision eingelegt, diese dann aber wieder zurückgezogen.
„Der Verurteilte befindet sich bereits zur Vollstreckung der neben der Strafe angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Maßregelvollzug“, erklärt Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart von der Staatsanwaltschaft Chemnitz, auf Nachfrage dieser Zeitung.
Maßregel wird vor Strafe vollzogen
Grundsätzlich wird die Maßregel vor der Strafe vollzogen, wenn das Gericht neben der Unterbringung nach den Paragrafen 63 und 64 des Strafgesetzbuches eine Freiheitsstrafe angeordnet hat.
Die Zeit, die der Döbelner im Maßregelvollzug verbringt, wird auf die Haftstrafe angerechnet. Je nachdem, wie lange die Behandlung in der psychiatrischen Klinik dauert, besteht die Möglichkeit, dass Viktor O. gar nicht in ein Gefängnis muss.
Richter Janko Ehrlich hatte bei der Urteilsbegründung auch erklärt, in der Maßregel bestünden bessere Möglichkeiten, sich auf ein normales Leben in Freiheit vorzubereiten.
Das hänge nicht nur mit der intensiveren Behandlung und größeren Freizeitangeboten zusammen. „Sie kommen dort auch nicht an Drogen ran“, so Ehrlich.
Der jahrelange übermäßige Drogenkonsum und eine seit langem bestehende Schizophrenie waren Auslöser für die Tat. Viktor O. hatte am 14. Mai vergangenen Jahres einen 54-Jährigen in dessen Wohnung am Döbelner Niedermarkt mit 17 Messerstichen getötet.
Das Opfer war der Drogenlieferant des Täters. Möglicherweise habe der sich am Tatabend auch von dem 54-Jährigen mit homosexuellen Neigungen bedrängt gefühlt.
Polizeibeamten, von denen er sich noch in der Tatnacht widerstandslos festnehmen ließ, hatte Viktor O. auf der Fahrt zum Polizeirevier erklärt: „Ich habe zwei Jahre gekämpft. Jetzt bin ich frei.“