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Vier Jahre Haft für früheren PKK-Gebietsleiter von Sachsen

Elf Monate lang hatte sich ein früherer Gebietsleiter der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei vor Gericht zu verantworten. Jetzt wird er in Frankfurt zu einer Haftstrafe verurteilt.

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Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen Mann zu vier Jahren Haft verurteilt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen Mann zu vier Jahren Haft verurteilt. © Arne Dedert/dpa

Frankfurt/Main. Ein früherer Gebietsleiter der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK ist am Freitag vom Oberlandesgericht Frankfurt zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Staatsschutzsenat ging bei dem 56-Jährigen von der Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation aus.

Zwischen Juli 2019 und 2022 betätigte er sich laut Urteil als Gebietsleiter in Sachsen, Thüringen und Nordhessen, wo er Untergebenen Anweisungen erteilte sowie Propaganda und Agitation steuerte.

Der Angeklagte war im Mai 2022 festgenommen worden und hatte sich seit April vergangenen Jahres vor Gericht zu verantworten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)