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Wegen Katzenkot im Schuh: Zwei Waldheimer rächen sich mit 16 Schüssen

Ein 21- und ein 25-Jähriger haben mit einer CO2-Pistole einen Dritten beschossen. Jetzt standen sie vor Gericht. Warum die Verhandlung schnell vorbei war.

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Mit einer CO2-Pistole haben zwei Waldheimer einen Dritten im Dezember 2022 beschossen.
Mit einer CO2-Pistole haben zwei Waldheimer einen Dritten im Dezember 2022 beschossen. © Symbolbild: Egbert Kamprath

Döbeln/Waldheim. In Handfesseln werden die beiden Angeklagten im Amtsgericht Döbeln vorgeführt. Der eine aus der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen, wo er eine Jugendstrafe absitzt, der andere aus der JVA Leipzig, wo er seit Januar einsitzt und auf Prozesse wegen anderer Delikte wartet.

Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Döbeln unter Vorsitz von Richter Simon Hahn haben sich die beiden Waldheimer, die im Gerichtssaal von mehreren Justizbeamten bewacht werden, wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung beziehungsweise in Tateinheit mit Beleidigung sowie wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz wegen des unerlaubten Tragens einer Schusswaffe zu verantworten.

Katzenkot in den Schuhen der Angeklagten

Den beiden gerichtsbekannten jungen Männern hatte im Dezember 2022 ein Dritter in Waldheim Katzenkot in die vor der Wohnung stehenden Schuhe gelegt. Daraufhin haben die Angeklagten diesen im Dezember 2022 verfolgt und mit einer CO2-Pistole beschossen.

Der 21-jährige Angeklagte hatte dabei sechs Schüsse auf den Geschädigten abgegeben, wovon einer traf und zu einem Hämatom in der Leistengegend führte.

Schüsse und Drohung mit Baseballschläger

Der 25-jährige Angeklagte hätte zehn Mal auf den Geschädigten geschossen, dabei allerdings nicht getroffen. Zudem wurde das Opfer mit einem Baseballschläger bedroht und mit den Worten „Das hast du nun davon, du F...“ beleidigt.

Soweit die Anklage der Staatsanwaltschaft. Allerdings sollte der Ausflug der beiden derzeit Inhaftierten ins Döbelner Amtsgericht schnell beendet sein.

Forensisches Gutachten angefordert

Wie der Rechtsanwalt des 25-jährigen Angeklagten anführte, gegen den neben mehreren weiteren Verfahren auch eines wegen schweren Raubes anhängig ist, wurde ein forensisch-psychiatrisches Gutachten für diesen angeordnet.

Aus Sicht der Verteidigung machte es aus diesem Grund wenig Sinn, den Prozess fortzusetzen, ohne dass das Ergebnis des Gutachtens vorliegt.

Richter Simon Hahn und das Schöffengericht folgten der Überlegung des Anwaltes und setzten das Verfahren vorerst von Amts wegen aus.