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„Kritische Geister werden mundtot gemacht“

Die Wohnungsgenossenschaft verwehrt Ex-Vorstand Herbert Mischner ein Amt. Doch sie hat ihre Gründe dafür.

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© Sebastian Schultz

Von Britta Veltzke

Riesa. Herbert Mischner ist von seiner Genossenschaft tief enttäuscht. Der 74-Jährige wollte in diesem Jahr erneut für die Vertreterversammlung der Wohnungsgenossenschaft (WG) kandidieren. Es ist das höchste Organ des Großvermieters. Entsprechend geschockt war Mischner, als er einen Brief vom Wahlvorstand erhielt, der der Sächsischen Zeitung vorliegt. Darin heißt es, dass er entsprechend der Wahlordnung nicht für das Ehrenamt kandidieren könne. Der Grund: „Sie begleiten im Vorstand des Mietervereins Saxonia das Amt des zweiten Beisitzers. Beide Ämter lassen sich im weiteren Sinne nicht vereinbaren.“ Der Verein setzt sich für die Interessen von Mitgliedern ein, die etwa Probleme mit ihrem Vermieter haben – sei es bei Mietminderung wegen Schimmelbildung oder einer plötzlichen Kündigung.

Kerstin Kluge, WG-Vorstandsvorsitzende.
Kerstin Kluge, WG-Vorstandsvorsitzende. © Lutz Weidler

Fragen hatte Herbert Mischner nach der Absage für seine Kandidatur viele. Eine davon lautete, wieso seine Vereinsmitgliedschaft erst jetzt zum Problem geworden ist – wo er doch schon seit Jahren beide Posten inne hat. Die Antwort lautet: weil sich die Wahlordnung inzwischen geändert hat. Vor einem Jahr trat die geänderte Fassung in Kraft. In der Wahlordnung heißt es nun: „Nicht wählbar ist ferner eine Person, welche bereits aus beruflichen Gründen oder in Ausübung anderer Ämter genossenschaftsfremder Organisationen in einer Interessenkollision zu dem in der Satzung festgelegten Zweck und Gegenstand steht.“ Im Einzelfall prüfe der Wahlvorstand. Das ist durch einen Impuls des Genossenschaftsvorstandes auch geschehen. Ralph Beier, Chef des Wahlvorstandes, fand die Argumentation der Vorstandsvorsitzenden Kerstin Kluge nachvollziehbar. Die vom Vorstand aufgesetzten Briefe an Herbert Mischner habe er gelesen, für richtig befunden und daher auch unterschrieben, so Ralph Beier.

Herbert Mischner aber kann keinen Interessenskonflikt erkennen. „Ich würde niemals gegen das Ziel der Genossenschaft vorgehen. Die Interessen Einzelner kollidieren nicht zwangsläufig mit denen der Gemeinschaft“, sagt er. Als ehemaliger Vorstand sei er selbst in der Position gewesen, sich gegen den Widerstand einzelner Genossen durchsetzen zu müssen, um die Belange aller voran zu bringen. Bis 1992 war Mischner in der Führungsriege der WG tätig, schied dann aber aus eigenem Wunsch aus. Mischner glaubt, dass der aktuelle Vorstand nur nach einem Vorwand gesucht habe, „kritische Geister mundtot zu machen. Ich frage mich, was die anderen Genossenschaftsmitglieder dazu sagen.“

Auch Sonja György angestellte Mitarbeiterin des Mietervereins Saxonia kann keinen Interessenkonflikt erkennen: „Herbert Mischner hat mit unserer täglichen Arbeit, den Beratungen einzelner Mieter, ja gar nichts zu tun. Als Vorstandmitglied unseres Vereins trifft er allenfalls Entscheidungen über unseren Bürobedarf.“

Die WG-Vorstandsvorsitzende, Kerstin Kluge, weist die Vorwürfe Mischners zurück. Für sie ist die Sache ganz klar: „Der Mieterverein vertritt Einzelinteressen. Bei uns geht es aber immer um das Große und Ganze“, sagt sie. Der Interessenkonflikt sei hier also eindeutig gegeben. „Herr Mischner hätte ja Wählervertreter werden können, wenn er rechtzeitig aus dem Mieterverein Saxonia ausgetreten wäre. Dass er das nicht getan hat, zeigt doch, dass ihm nicht viel an dem Amt liegen kann.“ Die neue demokratisch abgestimmte Wahlordnung sehe da auch gar keine Spielräume vor. „Das sieht die Justiziarin des Genossenschaftsverbandes übrigens genau so“, sagt Kerstin Kluge.

Die besagte Justiziarin, Miriam Luserke, hat den Fall geprüft – und der Wohnungsgenossenschaft empfohlen Herbert Mischner nicht als Kandidaten zuzulassen. Auf SZ-Anfrage erklärt sie: „Wenn es zum Beispiel darum geht, dass ein Haus abgerissen wird, weil es für die Genossenschaft unwirtschaftlich ist, muss ein Wählervertreter dieses Vorhaben unterstützen. Auch dann, wenn einzelne Mitglieder – oder sogar er selbst – darunter leiden.“ Die Mitglieder der Vertreterversammlung seien unter allen Umständen und zu jeder Zeit der Gemeinschaft verpflichtet. Daher hat Luserke keinen Zweifel daran, dass der Schritt, Mischner auszuschließen, richtig war.

Inzwischen haben die Genossenschaftsmitglieder die neue Vertreterversammlung gewählt – ohne Herbert Mischner. Der Verweis auf die Wahlordnung als Erklärung für seinen Ausschluss reicht ihm nach wie vor nicht. Er erwartet Beweise.