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„Lagerfeuer gehören angemeldet“

Zweimal musste die Feuerwehr Ostern ausrücken, zweimal waren es unangemeldete Lagerfeuer. Das sorgt für Kritik.

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© Archivfoto: Daniel Förster

Glaubitz. Alarm am Feiertag: Ostermontag wird die Glaubitzer Feuerwehr zweimal zu Einsätzen gerufen. Zuerst abends gegen 20 Uhr zur Straße Am Raubschlösschen, drei Stunden später ein Firmengelände am Ortsausgang Richtung Radewitz. Beide Male stellen sich die angeblichen Brände als Osterfeuer heraus – die allerdings nicht angemeldet waren. Die SZ hat mit dem Leiter der Glaubitzer Feuerwehr, Martin Reichstädter, über die Vorfälle gesprochen.

Martin Reichstädter leitet die freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Glaubitz.
Martin Reichstädter leitet die freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Glaubitz. © Archivfoto: Sebastian Schultz

Herr Reichstädter, wenn es irgendwo brennt, ruft man die Feuerwehr. Das ist doch erst mal keine schlechte Idee, oder?

Im Grunde nicht. Aber Ostermontag hatten wir zwei Einsätze, die unnötig waren.

Warum?

Weil es sich in beiden Fällen um Lagerfeuer handelte, die nicht angemeldet gewesen sind. Das ist für uns als Feuerwehr immer besonders ärgerlich, weil wir ja von einem Ernstfall ausgehen und ausrücken. Bis wir wieder zurück sind, vergeht dann auch einige Zeit. Nach dem 23-Uhr-Einsatz waren wir zum Beispiel erst halb zwei in der Nacht zu Hause. Der Feiertag war für die Kameraden gelaufen. Wir machen unseren Dienst gern, aber über solche Einsätze ärgert man sich.

Sie sagen, die Lagerfeuer waren unangemeldet. Dafür kann man die Verursacher doch bestrafen, indem man ihnen die Einsatzkosten aufbrummt.

Ja, das wäre möglich. Am Ende muss das die Gemeinde entscheiden. Wir als Feuerwehr haben das in den beiden Fällen nicht befürwortet, wir wollen ja miteinander auskommen im Ort. Aber die Kulanz kennt natürlich auch Grenzen.

Wenn man nicht von Kulanz abhängig sein will, wie verhält man sich am besten?

Man meldet das Lagerfeuer rechtzeitig bei der Gemeinde an, bei uns sind das mindestens zehn Tage vorher. Das Prozedere ist unkompliziert und mit zehn Euro Gebühr auch nicht teuer. Man geht ins Amt, füllt den Antrag aus, bezahlt und bekommt ein Infoblatt, wie die Feuerstelle gestaltet werden muss. Gut wäre, wenn der Anmelder parallel auch uns als Feuerwehr über das geplante Lagerfeuer informiert.

Nachbarn, die vielleicht nichts von dem Feuer wissen, könnten doch aber trotzdem einen Brand vermuten und die 112 wählen.

Das stimmt und wir werden im Zweifelsfall auch ausrücken. Man kann ja nicht hundertprozentig sicher sein, dass das Lagerfeuer auch wirklich der Brand ist, den ein Anrufer bei der Leitstelle meldet.

Also bringt die Anmeldung nichts?

Doch! Der Anmelder ist auf der sicheren Seite. Wer die Anmeldung vorweisen kann, muss nicht fürchten, dass er die Einsatzkosten auferlegt bekommt. Da ist man schnell bei einigen hundert Euro. Im Vergleich dazu sind der Weg zur Gemeinde und die Gebühr ein Klacks. Bald steht der Maifeiertag an, und da gibt es ja auch traditionell viele Lagerfeuer. Ich kann nur jedem zur rechtzeitigen Anmeldung raten. Damit erspart man sich Ärger – und der Feuerwehr tut man auch einen Gefallen.

Es fragte: Eric Weser.