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Lange Finger im Briefzentrum?

In Bautzen wurde eine Postangestellte verurteilt, weil sie mindestens 13 Briefe öffnete. Dahinter steckte mehr als reine Neugier.

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© Symbolbild: dpa

Von Theresa Hellwig

Bautzen. Aus der Akte lugen Briefe. Einer davon ist mit einem Rosenaufdruck verziert. Als Amtsrichter Ralf Nimphius durch die Akte blättert, fällt auf: Fast alle der feinsäuberlich in Klarsichtfolien verstauten Briefe sind mit Stickern beklebt oder bunt bedruckt. Faltkarten sind darunter. Auch eine Gutscheinkarte ist eingescannt worden.

Die Briefe in der Akte haben eine Gemeinsamkeit: Sie wurden allesamt widerrechtlich geöffnet; von einer Bautzener Postangestellten. Am Dienstagmorgen wurde die 48-Jährige deshalb am Amtsgericht Bautzen verurteilt.

Bei der Gerichtsverhandlung ist die Bautzenerin nicht anwesend. Ihr wird vorgeworfen, mindestens 13 Briefsendungen geöffnet – und somit das Post- oder Fernmeldegeheimnis verletzt zu haben. Dabei habe sie nach „stehlenswerten Inhalten“ gesucht, so der Staatsanwalt. Tatsächlich entwendet hatte die Angeklagte allerdings nichts.

Post schickte Fangbriefe

Mehrfach hatten sich Empfänger über geöffnete Briefe beschwert. Überführt werden konnte die Frau dann durch eine List: Ihr Arbeitgeber installierte im Juni 2016 im Briefverteilungszentrum in der Kreckwitzer Straße eine Kamera. Auch Fangbriefe schickte die Post. Darin: fühlbare Wertgegenstände und ein großer Falschgeldschein. Die damalige Postangestellte öffnete auch einen dieser Briefe. 90 Tagessätze zu je 30 Euro soll die Frau, die mittlerweile als Bürokauffrau arbeitet und mit ihrer 16-jährigen Tochter zusammenwohnt, nun zahlen.

Es ist voll an diesem Tag in dem kleinen Gerichtssaal. Etwa ein Dutzend Interessierte füllen den kleinen Raum. Als Amtsrichter Nimphius das Urteil verkündet, ist ein Tuscheln zu vernehmen. „90 Tagessätze. Was is’n das? Gar nüscht!“, flüstert es empört aus der hinteren Stuhlreihe.

Amtsrichter Nimphius begründet das Urteil damit, dass die Taten zeitlich länger zurückliegen. Die Frau sei nicht vorbestraft. Vor allem aber habe sie schon dadurch gebüßt, dass sie ihren Arbeitsplatz verlor. „Die Frau dürfte keine Neigung entwickeln, noch einmal eine Straftat zu begehen“, vermutet er.

Die ehemalige Angestellte der Deutschen Post darf nun entscheiden, ob sie das Urteil annimmt oder Berufung oder Revision einlegen möchte.