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Lebenslange Haft für Mord an Mutter

Ein 31-jähriger Mann aus Lichtenstein bei Zwickau fühlt sich gegängelt und sticht siebenmal auf seine Mutter ein. Der Richter sieht den Mann als voll schuldfähig an, die Verteidigung will Revision einlegen.

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© dpa

Zwickau. Weil er seine Mutter getötet hat, soll ein 31-Jähriger aus dem sächsischen Lichtenstein wegen Mordes lebenslang hinter Gitter. Er habe in „heimtückischer Art und Weise“ siebenmal auf die 52-Jährige eingestochen, sagte der Vorsitzende Richter am Montag bei der Urteilsverkündung vor dem Landgericht Zwickau.

Demnach tötete der Sohn die Frau im vergangenen August in deren Wohnung mit einem eigens mitgebrachten Küchenmesser. Die Tat sei geplant gewesen und nicht spontan erfolgt, zeigte sich das Gericht überzeugt. Vor der Attacke sei kein Wort gefallen, es habe auch keinen Streit gegeben, so die Richter. Mit der Verurteilung folgte das Gericht der Forderung des Staatsanwalts, der wegen Mordes aus Heimtücke auf eine lebenslange Freiheitsstrafe plädiert hatte.

Auch nach vier Verhandlungstagen sei das Motiv des Sohnes für Außenstehende „schwer nachvollziehbar“, so die Richter. Der von mehreren Zeugen als antriebslos beschriebene Mann habe sich von seiner Mutter gegängelt gefühlt. „Mein Neffe war ein Einzelgänger, der sich lieber in seiner eigenen Welt verkroch“, hatte der Onkel ausgesagt.

Demnach hätte zwischen Mutter und Sohn nach einer Auseinandersetzung ein Jahr lang Funkstille geherrscht. Diese Zeit, in der ihm auch sein Arbeitsvermittler keine Stellenangebote gemacht hatte, war von dem arbeitslosen Handelsfachpacker zum Prozessauftakt im Februar als die „schönste Zeit“ seines Lebens beschrieben worden.

Als die Mutter im Sommer schließlich wieder Kontakt zu ihrem Sohn aufnahm, fühlte der sich offensichtlich in seiner Lethargie gestört. Da habe er sich für eine „endgültige Lösung des Problems“ entschieden, wie es die Rechtsanwältin der Familie formulierte, die als Nebenkläger auftrat.

Ein psychologisches Gutachten hatte dem Sohn eine schizoide Persönlichkeitsstörung bescheinigt. Trotzdem sei er aus Sicht des Gerichts voll schuldfähig, betonte der Richter. Das sieht der Verteidiger anders. Er hatte auf sieben Jahre Haft wegen Totschlags plädiert. Der Anwalt kündigte an, wahrscheinlich Revision gegen das Urteil einlegen. (dpa)