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Leiharbeiter können sich nicht einklagen

Das Bundesarbeitsgericht hat die Höchstdauer von Leiharbeit weder definiert noch die Festanstellung von Zeitarbeitern bei Langfristeinsätzen erzwungen.

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© dpa

Erfurt. Im Kampf gegen den dauerhaften Einsatz von Zeitarbeitnehmern sieht das Bundesarbeitsgericht den Gesetzgeber in der Pflicht. Der Neunte Senat pochte am Dienstag in seinem mit Spannung erwartetem Urteil zwar erneut auf Einhaltung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, nach dem der Einsatz von Zeitarbeitern nur „vorübergehend“ erfolgen dürfe. Verstoße ein Unternehmen jedoch gegen dieses Dauereinsatzverbot, hätten Zeitarbeiter keinen Anspruch auf eine Festanstellung (9 AZR 51/13). Dafür gebe es in dem im Dezember 2011 geänderten Gesetz keine Handhabe.

Sanktionen festzulegen, obliege „dem Gesetzgeber und nicht den Gerichten für Arbeitssachen“, heißt es in der Entscheidung. Verhandelt wurde der Fall eines IT-Sachbearbeiters aus dem Kreis Lörrach in Baden-Württemberg, der nach fast vier Jahren Zeitarbeit auf eine Festanstellung geklagt hatte.

Die Gewerkschaft Verdi bedauerte die Entscheidung der Erfurter Richter. „Das Gericht hat leider nicht für die erhoffte Klarheit im Bereich der Leiharbeit gesorgt“, erklärte Verdi-Vize Andrea Kocsis. Viele Arbeitgeber hätten wie in dem Fall der Klinikgesellschaft des Kreises Lörrach Arbeitsplätze dauerhaft in eigene Leiharbeitsgesellschaften ausgegliedert, um die Tarifverträge für die Stammbelegschaften nicht anwenden zu müssen.

Der Arbeitsrechtler Peter Schüren von der Universität Münster, der sich seit Jahren mit der wegen Dumpinglöhnen und dem schleichenden Ersatz von Stammbelegschaften in der Kritik stehenden Zeitarbeitsbranche befasst, sagte: „Das Urteil ist ein klares Signal an die Politik. Es müssen Regeln getroffen werden, um die Dauerüberlassung von Leiharbeitern wirksam zu unterbinden.“ Davor hätte sich die Regierung 2011 bewusst gedrückt. „Die bisherige Regelung ist unvollständig.“

In ihrem Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD auf eine stärkere Regulierung der Leiharbeit geeinigt. Demnach solle die Überlassung von Arbeitnehmern an eine Leiharbeitsfirma auf 18 Monate begrenzt werden. Nach neun Monaten soll es zudem eine gleiche Bezahlung für Leiharbeiter und Stammbelegschaft geben. Verdi-Vize Kocsis verlangte, die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten jetzt schnell verbindlich zu regeln. (dpa)