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Leipzig kauft Gutachten zu riskanten Geschäften

Das Regierungspräsidium Leipzig und das Innenministerium sollen sich bei der Erlaubnis von hoch riskanten kommunalen Cross-Border-Leasing-Geschäften (CBL) auf ein Gutachten gestützt haben, dessen Autoren an solchen Verträgen verdienen.

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Von Andreas Novak

Das Regierungspräsidium Leipzig und das Innenministerium sollen sich bei der Erlaubnis von hoch riskanten kommunalen Cross-Border-Leasing-Geschäften (CBL) auf ein Gutachten gestützt haben, dessen Autoren an solchen Verträgen verdienen. Diesen Vorwurf erhebt der PDS-Abgeordnete Steffen Tippach.

Bei CBL-Geschäften vermietet eine Kommune eine Einrichtung an einen amerikanischen Investor und mietet sie zu einem geringeren Preis zurück. Dies wird durch enorme Steuervorteile des Investors in den USA möglich. Experten halten diese Geschäfte für höchst riskant: Platzt ein Vertrag, könnte die Kommune auf Millionen-Schulden sitzen.

Als die Stadt Leipzig 2002 ihre Wasserwerke an eine Tochter des US-Konzerns Verizon vermieten wollte, bezahlte die Stadt dem Regierungspräsidium (RP) Leipzig ein 272 368 Euro teures Rechtsgutachten zu dem Fall. Immerhin ging es um einen 15-Millionen-Euro-Reingewinn für Leipzig. Die Behörde hatte sich zuvor ablehnend gezeigt, änderte seine Auffassung aber nach dem Gutachten. Geschrieben hatte das Papier die vom RP ausgesuchte US-Anwaltskanzlei Weil, Gotshal & Manges LLP. Pikanterweise verdient die Kanzlei nicht nur an CBL-Geschäften, sondern hatte laut RP sogar schon ein solches für Leipzig und das Städtische Klinikum eingefädelt. Und obendrein hat sie geschäftliche Kontakte zu Verizon.

Dies habe man damals bereits gewusst, sagt RP-Sprecherin Anja Kluthmann. „Jede Kanzlei, die wir hätten aussuchen können, hat irgendwann schon einmal mit CBL-Geschäften Geld verdient.“ Vor allem habe die Stadt zugesagt, finanzielle Sicherheiten für das Geschäft im Haushalt einzustellen – was allerdings bisher nicht geschehen sei.

Ähnlich argumentiert das Innenministerium, dass auf Grundlage des Gutachtens grundsätzlich grünes Licht für kommunale CBL-Geschäfte in Sachsen gab: Die Kompetenz der Kanzlei habe gestimmt und sie sei an dem Wasserwerke-Geschäft unbeteiligt gewesen.