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Leipzig klagt gegen Kulturraumkürzung

Leipzig. Die Stadt Leipzig wird vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof gegen die Kürzung der Kulturraumförderung durch den Freistaat klagen. Der Stadtrat stimmte am Mittwochabend mit großer Mehrheit für ein sogenanntes Normenkontrollverfahren.

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Leipzig. Die Stadt Leipzig wird vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof gegen die Kürzung der Kulturraumförderung durch den Freistaat klagen. Der Stadtrat stimmte am Mittwochabend mit großer Mehrheit für ein sogenanntes Normenkontrollverfahren. Er folgte damit der Auffassung des Oberbürgermeisters Burkhard Jung (SPD), der die Änderung des Kulturraumgesetzes für verfassungswidrig hält. Durch die im Dezember 2010 beschlossene Novelle des Kulturraumgesetzes erhält Leipzig eine Million Euro weniger vom Freistaat für Oper, Gewandhaus und Centraltheater.

Jung stützt sich auf ein Gutachten des Bonner Staatsrechtlers Fritz Ossenbühl, das die Stadt in Auftrag gegeben hatte. Dieser kritisiert die Aufnahme der Landesbühnen in die Kulturraumförderung. Dadurch wurde der zu verteilende Kuchen für die restlichen Empfänger kleiner. Die Landesbühnen nähmen als „Tournee-Theater“ zu einem großen Teil Landesaufgaben wahr, meint Ossenbühl. Jung hat die Eingriffe als „willkürlich“ und „unsystematisch“ kritisiert.

Die Klage kann bis Dezember 2011 - ein Jahr nach dem Gesetzesbeschluss - beim Verfassungsgerichtshof in Leipzig eingereicht werden. Das Kulturministerium in Dresden teilt die Rechtsauffassung der Stadt Leipzig nicht. Eine Klage berge das Risiko, dass das Gericht die generelle Zuteilung der Förderung hinterfragt und die Stadt am Ende vielleicht sogar mit weniger Geld dasteht als sie bis jetzt bekommen hat, heißt es dort.

Leipzig erhält mit rund 35 Prozent den Löwenanteil der 86,7 Millionen Euro Kulturraummittel. Das 1994 in Kraft getretene Kulturraumgesetz ist bundesweit einmalig und genießt als Instrument solidarischer Kulturfinanzierung auch über Sachsen hinaus Anerkennung. Es stellt sicher, dass regionale Kultureinrichtungen vom Land mitgetragen werden. (dpa)