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Drohne stoppt Flugverkehr am Leipziger Airport

Eine Drohne hat am Flughafen Leipzig für Aufregung gesorgt. Eine Maschine musste umgeleitet werden, vier Frachtflieger starteten verspätet.

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Eine Drohne hat am Sonntagabend am Airport Leipzig/Halle für Aufregung und Verspätungen gesorgt.
Eine Drohne hat am Sonntagabend am Airport Leipzig/Halle für Aufregung und Verspätungen gesorgt. © Symbolfoto: dpa

Leipzig. Eine Drohne hat am Sonntagabend am Airport Leipzig/Halle für Aufregung und Verspätungen gesorgt. Wie die Polizei am Montag mitteilte, bewegte sich das Fluggerät gegen 21:45 Uhr in der sogenannten Sicherheitszone des Airports.

Die Verantwortlichen entschieden sich daraufhin, den Flugverkehr für die Dauer einer knappen Stunde einzustellen. Den Angaben zufolge musste ein Flugzeug, das eigentlich in Leipzig/Halle landen wollte, zu einem anderen Airport umgeleitet werden. Vier Frachtmaschinen konnten zudem erst verspätet starten.

Wie es weiter hieß, habe ein Hubschrauber der Bundespolizei die Drohne gesichtet und in Richtung Schkeuditz verfolgt, doch dort sei das Gerät plötzlich verschwunden. Zeitgleich suchten Beamte des Polizeireviers Leipzig-Nord und der Bundespolizei am Boden nach dem möglichen Drohnenführer – allerdings ohne Erfolg. Nachdem die Drohne anschließend nicht mehr gesehen wurde, sei der Flugverkehr wieder freigegeben worden. Die Kriminalpolizei hat mittlerweile die Ermittlungen aufgenommen.

Drohnen-Vorfälle sind keine Seltenheit

Ein Einzelfall ist der Vorfall in Leipzig aber nicht: Schon in der Nacht zuvor wurde laut Polizei gegen 2 Uhr eine Drohne in der Nähe des Flughafens gesichtet.

Ohnehin sind Zwischenfälle mit Drohnen im deutschen Luftraum keine Seltenheit. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hatte Anfang Dezember vergangenen Jahres für die ersten elf Monate 2022 insgesamt 150 Behinderungen des Flugverkehrs registriert. Gut 80 Prozent davon fanden im Umfeld der größeren Verkehrsflughäfen statt, teilte die DFS damals mit.

Liegt keine Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde vor, sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen in Deutschland verboten - es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometer eingehalten werden.

Strafrechtlich werden Verstöße dagegen als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr gewertet - in diese Richtung ermittelt jetzt auch die Kriminalpolizei in Leipzig. (SZ/mja)