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„King Abode“ kann nicht abgeschoben werden

Der Asylantrag des Mannes aus Libyen wurde abgelehnt. Noch bis vor Kurzem lief das Gerichtsverfahren, nun ist das Urteil rechtskräftig.

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© dpa

Bautzen. Im vergangenen Jahr wies der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts die Berufung von zwei Asylbewerbern aus Libyen zurück. Einer der Libyer war der als „King Abode“ bekannte Mohamed Youssef T. Nun ist das Urteil in seinem Fall rechtskräftig.

Worum ging es bei dem Gerichtsverfahren?

Mohamed Youssef T. hatte sich damals durch die Instanzen geklagt: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) lehnte vor etwa zwei Jahren seinen Asylantrag ab. Auch der Flüchtlingsstatus wurde ihm dabei abgesprochen und der subsidiäre Schutzstatus nicht zuerkannt. Sprich: In seinem Heimatland droht ihm nach Einschätzung des Amtes keine ernsthafte Gefahr. Die daraufhin vor dem Verwaltungsgericht eingelegten Klagen hatten keinen Erfolg. Gegen die Urteile gingen die Libyer vor; aber auch der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts wies die Berufung zurück. Eine Revision wurde nicht zugelassen, die Libyer hätten dagegen aber Beschwerde eingelegen können. Das ist laut Aussage des Oberverwaltungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts nicht geschehen. Diese Zurückweisung ist nun rechtskräftig.

Wird „King Abode“ nun also abgeschoben?

Nein, denn „unabhängig von der Rechtskräftigkeit des Bautzener OVG-Urteils kann der Betreffende gegenwärtig gar nicht abgeschoben werden“, sagt die Landesdirektion Sachsen. „Eine Abschiebung setzt immer die Mitwirkung von Behörden des Herkunftslandes voraus. Die ist vonseiten Libyens momentan nicht gegeben.“ Sofern sich der Asylsuchende strafbar gemacht habe, ist er wie alle Straftäter zu behandeln.

Laufen noch weitere Verfahren gegen den Libyer?

Auch dem Bautzener Amtsgericht liegen noch Anklagen zum Jugendschöffengericht, zum Jugendrichter und zum Strafrichter vor. Es geht dabei unter anderem um den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigungen. (SZ)