An Mädchen vergangen: Judotrainer muss in Haft

Der Seifhennersdorfer Judotrainer muss für die nächsten dreieinhalb Jahre ins Gefängnis, der sich wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines zwölf-, später 13-jährigen Mädchens verantworten musste. So lautet das Urteil des Landgerichts Görlitz am Donnerstagmittag. Der Beschluss entspricht der am ersten Verhandlungstag angedeuteten Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft und Angeklagtem. Der Seifhennersdorfer stimmte dieser noch vor diesem zweiten Verhandlungstag zu.
Für den Judotrainer war das offensichtlich die noch beste Möglichkeit. Er präsentierte sich dem Gericht mit Reue, vollumfänglich geständig, sogar über die angeklagten Taten hinaus. Der Mann ersparte damit auch dem Mädchen eine peinliche Befragung durch das Gericht. Dafür bekommt der Seifhennersdorfer zwar nicht die ursprünglich vielleicht erhoffte Bewährungsstrafe, darf bei guter Führung aber auf eine vorzeitige Entlassung nach gut der Hälfte der Strafzeit hoffen. So deutete es Richter Theo Dahm am ersten Verhandlungstag an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche können beide Seiten – Staatsanwaltschaft und Angeklagter – Revision einlegen, was aber angesichts der erzielten Verständigung unwahrscheinlich ist.
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Auch ohne Geständnis wäre es aufgrund der objektiven Beweise wohl zu einer Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs gekommen. Auf dem Handy des Mannes war ein Video gespeichert. Das zeigt, wie der Angeklagte mit dem Finger in das Mädchen eindringt. Darauf steht eine Mindeststrafe von zwei Jahren Freiheitsentzug, die gerade noch zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Das aber war ausgeschlossen.
"Nach dem Geständnis handelt es sich eben nicht um ein einmaliges Augenblickversagen, sondern um eine Vielzahl von Taten, über eine intensive sexuelle Beziehung über einen langen Zeitraum", begründet Richter Theo Dahm das Urteil. Er räumte auch mit dem Gedanken auf, dass es eine Rolle spielen könnte, ob das Kind mitmacht, vielleicht sogar Spaß daran hat. "Das sieht das Gesetz nicht vor, es handelt sich hier um ein absolutes Tabu." Erschwerend komme in diesem Fall noch hinzu, dass es sich bei dem Mädchen um ein Kind handelte, dass ihm anvertraut war, als Judotrainer aber auch privat.
Die Verständigung beinhaltete, dass der Angeklagte auch den fünfmaligen Geschlechtsverkehr mit dem Mädchen einräumt. Den bestritt er zunächst. Dafür werden jene Straftaten nicht gesondert verfolgt, die er in seinem ursprünglichen Geständnis über die Anklage hinaus erzählte. Der Seifhennersdorfer nahm die Strafverkündung gefasst entgegen, wissend, dass er ein Leben lang gebrandmarkt sein wird.