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Etappen-Sieg für Dussa vor Gericht

Das Abschleppunternehmen verkauft das Auto eines Kunden ohne dessen Wissen - und sieht sich im Recht. Jetzt geht's in die nächste Instanz.

Von Markus van Appeldorn
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Rechtsanwalt Professor Willi Vock mit den Papieren des Autos eines Abschleppkunden, das Dussa ohne dessen Wissen verkauft hat.
Rechtsanwalt Professor Willi Vock mit den Papieren des Autos eines Abschleppkunden, das Dussa ohne dessen Wissen verkauft hat. © Markus van Appeldorn

Man muss sich das mal vorstellen: Nach einem Unfall wird das Auto abgeschleppt. Und wenn man sich beim Abschlepp-Unternehmer nach dessen Verbleib erkundigt, lässt der einen wissen: Ist verkauft! Übrigens ohne jegliche Papiere und zum Schrottpreis. Gibt's nicht? Doch, das gibt's. Genau so ist das einem Mann passiert, dessen Auto die Firma Dussa nach einem Unfall im Dezember 2019 aus dem Straßengraben geborgen hatte. Wenige Wochen später war das Fahrzeug schon ohne Wissen des Mannes in Tschechien gelandet. Und: In der ersten Runde eines Schadenersatzprozesses hat der jetzt vor dem Landgericht Görlitz eine Schlappe erlitten.

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