Wegen eines Hass-Kommentars bei einer Facebook-Gruppe im Internet hatte die Staatsanwaltschaft einen Mann aus Beiersdorf angeklagt. Es ging um den Tatbestand der "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhen von Straftaten" - denn in dem Kommentar war von Mord die Rede. Der Mann ließ seine Anwälte vor Gericht vorbringen, dass nicht erwiesen sei, ob er überhaupt Autor des Kommentars war. Jetzt wurde er verurteilt - allerdings wegen einer etwas anderen Straftat als ursprünglich angeklagt.
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