Erst im vorigen Jahr erleichterte Sachsen die Regelungen, um Fußgängerüberwege einzurichten. Wie das sächsische Verkehrsministerium im Mai 2021 mitteilte, ist dazu die entsprechende Bundesrichtlinie für Sachsen ergänzt worden. Damit gebe es nun mehr Möglichkeiten für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen, hieß es in der Mitteilung. Und weiter: Das Ministerium wolle die Interessen von Fußgängern stärken und vor allem Schulwege sicherer gestalten.
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