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Masernerkrankung im Kreis Görlitz entdeckt

Gerade bei Jugendlichen und Erwachsenen kann das zu Gehirnhautentzündungen führen. Das Gesundheitsamt empfiehlt, fehlende Impfungen nachzuholen.

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Symbolbild ©  dpa

Ein 23-Jähriger wurde am zweiten Sonntag im Dezember mit deutlich schlechtem Allgemeinzustand im Städtischen Klinikum Görlitz aufgenommen. Der aus München stammende Patient, der derzeit ein Auslandssemester im polnischen Breslau absolviert, war am 3. Dezember mit grippeähnlichen Symptomen erkrankt. Wie das Landratsamt Görlitz in einer Pressemeldung mitteilt, hatte er Masern. Die Untersuchungen erbrachten sowohl eine klinische als auch Laborbestätigung einer Masernerkrankung.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz wurde zeitnah informiert und ermittelte nach Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes 13 Kontaktpersonen zum Erkrankten. Hierbei handelt es sich um Familienangehörige, Mitarbeiter des Rettungsdienstes sowie Patienten aus dem Wartebereich der Notfallaufnahme. Der Patient selbst war lediglich einmal gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft. Ein effektiver Impfschutz gegen Erkrankungen besteht jedoch erst beim Vorhandensein von zwei erfolgten Masernimpfungen. Die Überprüfung des Impfschutzes der externen Kontaktpersonen erfolgte durch das Gesundheitsamt. Die Mitarbeiter des Klinikums, die Kontakt zum Erkrankten haben, werden durch die Hygieneverantwortlichen des Krankenhauses beziehungsweise die Betriebsärztin überwacht.

Die Masernviren werden von Mensch zu Mensch durch Tröpfchen, etwa beim Husten, Niesen oder Sprechen übertragen und gehören zu den ansteckendsten Krankheiten. Fast jeder Kontakt von ungeschützten Personen mit einem Erkrankten führt zu einer Ansteckung. Bereits fünf Tage vor Auftreten eines typischen Hautausschlags sind Betroffene ansteckend. Ungefähr zehn bis 12 Tage nach einer erfolgten Ansteckung kommt es in der Regel zu grippeähnlichen Symptomen wie hohem Fieber, Augenrötung und Husten. In der Wangenschleimhaut treten kleine weißliche Flecken auf. Zwei bis drei Tage später beginnt der typische Ausschlag im Gesicht und hinter den Ohren und breitet sich dann über den ganzen Körper aus.

Masern selbst sind nicht therapierbar

Da die Masern das Immunsystem des Menschen deutlich schwächen, können zusätzliche Erreger Komplikationen wie eine Mittelohrentzündung oder Bronchitis verursachen. In ein bis sechs Prozent der Masernfälle kann eine Lungenentzündung auftreten, die auch für die Mehrzahl der masernbedingten Todesfälle verantwortlich ist.

Insbesondere bei Jugendlichen und Erwachsenen kann es zu Gehirnhautentzündungen kommen. Eine ursächliche Therapie der Masernerkrankung gibt es nicht. Es werden lediglich vorhandene Symptome, wie Fieber, Flüssigkeitsverlust etc., behandelt. Die Impfung stellt die einzige präventive Maßnahme dar. Dabei wird ein abgeschwächter Lebendimpfstoff in der Kombination von Masern, Mumps und Röteln verabreicht.

Wie viele Personen im Landkreis insgesamt gegen die Krankheit geimpft sind, kann die Behörde nach eigenen Angaben nicht mitteilen. Das liege an der nicht vorhandenen Impfpflicht und damit auch der nicht vorhandenen Impfdaten-Meldepflicht. Die Erfahrungen des Gesundheitsamtes zeigen jedoch, dass von einem relativ hohen Anteil, insbesondere Erwachsener, ausgegangen werden muss, die entweder keine oder nur eine Impfung in ihrem Leben erhalten haben. Für diesen Personenkreis bestehen zwei Gefahren: Zum einen selbst an den Masern zu erkranken und zum anderen mögliche Besuchs- beziehungsweose Tätigkeitsverbote für Gemeinschaftseinrichtungen beziehungsweise sensible Berufsgruppen – auch ohne eigene Symptomatik –, sobald ein Kontakt zu einem Erkrankten stattgefunden hat.

Nach Aussage der behandelnden Ärzte der Neurologischen Klinik des Städtischen Klinikums Görlitz hat sich der betroffene Patient von dem schweren Krankheitsbild erholt. Das Gesundheitsamt empfiehlt den Bürgern des Landkreises Görlitz vorhandene Impfdokumente zu prüfen beziehungsweise beim zuständigen Haus- oder Kinderarzt überprüfen zu lassen und insbesondere fehlende Masern-Impfungen nachzuholen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auch die Impfung mit dem diesjährigen Vierfach-Grippeimpfstoff im Zuge der wöchentlichen Impfsprechstunde amDienstag zwischen 14 Uhr und 17.30 Uhr im Gesundheitsamt Görlitz, Reichertstraße 112 möglich ist. (SZ)