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Medienunternehmer wegen Betrug verurteilt

Weil ein Mann ein Auto verkaufte, das ihm nicht gehörte, stand er jetzt in Bautzen vor Gericht. Dort ist er kein Unbekannter.

Von Theresa Hellwig
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Der Angeklagte wurde zu 100 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt. Die 15 000 Euro, die der Mann durch Betrug einnahm, sollen eingezogen werden, so urteilte das Gericht.
Der Angeklagte wurde zu 100 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt. Die 15 000 Euro, die der Mann durch Betrug einnahm, sollen eingezogen werden, so urteilte das Gericht. © Lausitznews

Bautzen. Der Angeklagte fährt mit einem Mercedes-Cabrio vor. In blauem Sakko mit weißen Karos darauf betritt der 38-Jährige am Dienstagnachmittag den Saal im Bautzener Amtsgericht. Die Haare hat er sich zurückgekämmt und mit Gel fixiert, der Drei-Tage-Bart ist gekonnt in Form gestutzt. Als der Angeklagte sich setzt, zückt er die Sonnenbrille mit gold-glänzendem Rahmen, die in seiner Sakkotasche steckt, und legt sie vor sich auf die Aktenmappe in Lederoptik.

Ungepflegt sieht der Mann wahrlich nicht aus, dennoch behauptet er genau das von sich selber. „Sehr geehrter Herr Richter“, beginnt er seinen Satz, „Ich bin doch unrasiert, ungepflegt.“ Er sagt das, um zu verdeutlichen, dass er kein Einkommen hat. Richter Dirk Hertle guckt ungläubig. Der Angeklagte ist kein gänzlich unbekannter. Noch vor wenigen Jahren war er erst Inhaber eines Medienunternehmens in Doberschau, dann beteiligte er sich an einer GmbH mit ähnlichem Namen. Später war er einer der Geschäftsführer einer Mediengruppe, die ein Magazin in der Region um Bautzen herausgab. 2017 meldete die Mediengruppe Insolvenz an.

Auch dem Gericht ist der Mann nicht unbekannt, nicht zum ersten Mal sitzt er auf der Anklagebank. So stehen im Bundeszentralregister beispielsweise Einträge wegen Bedrohung, Betrug und auch Steuerhinterziehung in mehreren Fällen.

Derzeit keine Arbeit

Auch bei diesem Prozess am Dienstag geht es um Geld: Der Angeklagte muss sich den Fragen des Richters stellen, weil er ein Auto verkauft haben soll, das ihm gar nicht gehörte. Im Jahr 2014 soll er den Wagen, den er durch einen Mietkaufvertrag erwerben wollte, an ein Autohaus verkauft haben, bevor alle Raten abbezahlt waren. Dafür soll er 13 000 Euro in bar erhalten haben. Weitere 2 000 Euro verrechnete er mit einer Neubestellung. Außerdem soll der Angeklagte unter Eid versichert haben, seiner Tochter Unterhalt zu zahlen, obwohl er das mutmaßlich nicht tat. Zudem soll er behauptet haben, ein Konto zu besitzen, das ihm bereits gekündigt wurde. Betrug und falsche Versicherung an Eides statt, so lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

„Es ist vollkommen richtig, was Sie sagen“, sagt der Angeklagte in Richtung des Richters, und gesteht, das Auto unrechtmäßig verkauft zu haben. Er habe das nur gemacht, um in der finanziellen Schieflage seines Unternehmens die Mitarbeiter ordentlich bezahlen zu können. Die Sache mit dem Kindesunterhalt sei längst geklärt, ebenso die Sache mit dem Konto.

Als Richter Dirk Hertle den Mann fragt, wovon dieser lebt, erklärt der Angeklagte, „Hausmann“ zu sein: Er habe derzeit keine Arbeit und befinde sich in Psychotherapie. Seine Frau unterstütze ihn finanziell, er bekomme eine – so nennt er es – „Mobilitätshilfe“, also ein Auto zur Verfügung gestellt.

Die Reue des Mannes sei „wenig glaubwürdig“, befindet die Staatsanwaltschaft, schließlich habe es schon mehrere Straftaten im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit des Mannes gegeben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe, ähnlich sehen das die Verteidigung und auch der Richter.

Es bleibt ein kurzer Prozess, schon nach etwa einer Stunde gibt es ein Urteil. Das Verfahren wegen der falschen Versicherung an Eides statt wird eingestellt. Für den Betrug muss der Angeklagte 100 Tagessätze à 25 Euro zahlen, die 15 000 Euro für das Auto sollen eingezogen werden. Die Kosten für das Verfahren muss er auch tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.