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Mehr Möglichkeiten für Immobilienbesitzer

Dieses Jahr wird das Wohnungseigentumsgesetz reformiert. Der Dresdner Immobilienabend informiert anschaulich über die Änderungen.

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© Unsplash.com

Wer eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kaufen möchte oder schon eine besitzt, der muss sich mit dem Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG, befassen. Es regelt die Eigentumsverhältnisse unter den Wohnungsbesitzern, klärt über Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümergemeinschaft auf und legt fest, welcher Teil des Mehrfamilienhauses dem Wohnungsbesitzer und welcher allen Eigentümern gehört.

Damit Eigentümer die wichtigsten Punkte des Gesetzes kennen, veranstaltete Reppe & Partner Immobilien am 6. Februar 2020, den Dresdner Immobilienabend "Schneller, einfacher, digitaler. Das bedeutet das neue WEG-Gesetz für Sie". Dort informierte Rechtsanwalt Carsten Ullrich umfassend und verständlich über das aktuelle WEG-Gesetz und die geplanten Änderungen. Im Anschluss daran stand er für persönliche Gespräche zur Verfügung.

Das neue Wohnungseigentumsgesetz ermöglicht digitale Beteiligungsformen

In der Regel werden Beschlüsse durch die Wohnungseigentümer auf der Eigentümerversammlung gefasst. Diese wird zwei Wochen vorher durch den Verwalter angekündigt. Mit der Gesetzesänderung verlängert sich die Frist auf vier Wochen. Außerdem soll es in Zukunft möglich sein, an der Versammlung per Telefon oder Videoschalte teilzunehmen.

Wenn die Eigentümerversammlung schon stattgefunden hat, gibt es zudem noch den Umlaufbeschluss für wichtige Entscheidungen – zum Beispiel bei akutem Reparaturbedarf. Ein Verwalter wie Reppe & Partner Immobilien schreibt in so einem Fall alle Eigentümer an. Da der Beschluss nur mit den Stimmen aller Wohnungseigentümer gilt, ist dieses Verfahren noch sehr aufwendig. Mit dem neuen Gesetz sollen sie über eine Messenger-Gruppe zustimmen können. Das beschleunigt das Verfahren erheblich.

Energetische Maßnahmen benötigen nicht mehr die Zustimmung aller Eigentümer

Eine Ladesäule für ein E-Auto nachzurüsten, benötigte bislang die Zustimmung aller Eigentümer einer Wohneigentümergemeinschaft. Mit den neuen Regelungen bedarf es nur noch einer doppelt qualifizierten Mehrheit. Das heißt, 75 Prozent aller Eigentümer müssen zustimmen, die mindestens die Hälfte aller Miteigentumsanteile der Immobilie besitzen. 

Der Dresdner Immobilienabend im Februar

Alle Interessierten waren herzlich eingeladen, sich beim Dresdner Immobilienabend über die Änderungen im WEG zu informieren. Experte Carsten Ullrich, Rechtsanwalt (u.a. für Miet- und Wohneigentumsrecht), erklärte, was auf Eigentümer im Jahr 2020 zukommt. 

Da nur begrenzter Platz zur Verfügung steht, bittet Reppe & Partner Immobilien um eine rechtzeitige Anmeldung. Weitere Information gibt es online.

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