Meißen. Wer in Zeiten der Pandemie gegen die Corona-Regeln verstieß, musste mit Verwarn- und Bußgeldern rechnen. Von 2020 bis 2022 sind so exakt 324.192 Euro und 78 Cent zusammengekommen, die das Landratsamt auf der Einnahmenseite vorweisen kann. Im Schnitt lag das Verwarngeld bei 50 Euro. Grobe Verstöße wurden aber auch schon einmal mit 3.000 Euro bestraft. Die Verfahren, die insbesondere die Widersprüche betrafen, dominierten an den Amtsgerichten im Landkreis zeitweise das Verhandlungsgeschehen. Sie lösten kurzzeitig Bußgeldverfahren wegen Verkehrsverstößen ab.
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