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Kreis Meißen: Bußgeld für Säumige bei Führerscheinumtausch ausgesetzt

Bereits am 19. Januar endete die Frist für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Die Polizei wird die fällige 10-Euro-Verwarnung aber vorerst nicht vollstrecken.

Von Manfred Müller
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Terminvereinbarung erspart lange Wartezeiten: Blick auf den Wartebereich der Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamtsgebäude auf der Meißner Brauhausstraße 21.
Terminvereinbarung erspart lange Wartezeiten: Blick auf den Wartebereich der Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamtsgebäude auf der Meißner Brauhausstraße 21. © Claudia Hübschmann

Landkreis. Es ist für die Fahrerlaubnisbehörden eine gigantische Aufgabe: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen einheitlichen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Das betrifft sowohl die alten grauen oder rosa Papierführerscheine als auch die nach 1998 ausgestellten Scheckkartenführerscheine. Der Umtausch erfolgt nach Fristen, die nach Geburtsjahrgang beziehungsweise Ausstellungsdatum gestaffelt sind, um eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten zu vermeiden. Vor knapp zwei Wochen endete die Frist für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Von all jenen, die den Umtausch versäumt haben, könnte die Polizei theoretisch ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro einfordern. Wegen der aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie hat die Innenministerkonferenz aber beschlossen, dass Säumige vorerst nicht sanktioniert werden.

Ursprünglich waren im Datenbestand des Landratsamtes Meißen für den Umtausch der Jahrgänge 1953 bis 1958 knapp 15.000 Papierführerscheine erfasst. Diese Zahl umfasst aber nur Führerscheine, die auch durch das Landratsamt Meißen und die vorherigen Altkreise Riesa, Großenhain, Meißen und Dresden Land ausgestellt worden sind. Etliche davon dürften durch Wegzüge in einen anderen Zuständigkeitsbereich fallen. Mit dem Ablauf der Umtauschfrist sind insgesamt 5.352 Umstellungen in einen neuen befristeten Kartenführerschein erfolgt. Die Einordnung der Zahlen ist nicht ganz einfach, weil im Laufe der Jahre auch viele Fahrerlaubnisinhaber von auswärts zugezogen sind.

„Der Ansturm war zeitweise enorm“, sagt Landkreis-Sprecherin Anja Schmiedgen-Pietsch. Warteschlangen, wie im Nachbarkreis Mittelsachsen, habe es vor dem Landratsamt Meißen aber nicht gegeben. Durch pandemiebedingte Schließungen, während derer man ausschließlich mit einem bestätigten Termin ins Landratsamt hineindurfte, sei es zu erheblichen Rückstaus gekommen. Diese mussten dann stoßweise abgearbeitet werden. „Die Umtauschzahlen belegen erheblich Rückstände“, erklärt Schmiedgen-Pietsch. „Jeder, bei dem die Frist bereits abgelaufen ist, sollte das schnellstmöglich nachholen!“ Denn mittlerweile sind bereits die noch geburtenstärkeren Jahrgänge 1959 bis 1964 an der Reihe.

Für die Generation der über 60-Jährigen ist nur noch dieser Führererschein gültig.
Für die Generation der über 60-Jährigen ist nur noch dieser Führererschein gültig. © Rafael Sampedro/foto-sampedro.de

Wer den Führerschein-Umtausch möglichst reibungslos über die Bühne bringen will, sollte unbedingt einen Termin vereinbaren. Das verkürzt zum einen die Wartezeit in der Behörde, zum anderen erfährt man dabei auch, welche Unterlagen mitzubringen sind. In jedem Fall ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild erforderlich – das wird gern vergessen. Zudem sollte mit dem Umtausch nicht zu lange gewartet und die ganzjährige Umtauschzeit genutzt werden. Es gibt zwar keine Pflicht, einen Termin zu vereinbaren, aber es wird von der Behörde schon wegen der kürzeren Wartezeit empfohlen. Wichtig ist, dass man sich dann am Wartemarkenterminal im Landratsamt mit der per E-Mail erhaltenen Terminnummer beziehungsweise mit dem QR-Code anmeldet und nicht versehentlich eine Wartenummer zieht, die für Vorsprachen ohne Termin ausgegeben wird.

Im Normalfall können Unangemeldete ihren Führerschein ebenfalls problemlos umtauschen. In Zeiten großen Andrangs kann es aber passieren, dass sie gebeten werden, später noch einmal wiederzukommen. Die Verwaltungsgebühr für den Umtausch liegt zwischen 24,30 und 30,40 Euro, die Bearbeitungsdauer bei zwei bis drei Wochen. Aufgrund der großen Zahl der immer noch genutzten Papierführerscheine ist nach Ansicht der Fahrerlaubnisbehörde eher nicht mit einer Entspannung der Situation zu rechnen.

Weiterführende Informationen: https://www.kreis-meissen.org/19886.html

Die Umtauschfristen

Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, haben folgende Umtauschzeiten:

  • Geburtsjahr Umtausch bis
  • Vor 1953 19.01.2033
  • 1953-1958 19.01.2022
  • 1959-1964 19.01.2023
  • 1965-1970 19.01.2024
  • 1971 oder später 19.01.2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, müssen umgetauscht werden:

  • Ausstellungsjahr Umtausch bis
  • 1999-2001 19.01.2026
  • 2002-2004 19.01.2027
  • 2005-2007 19.01.2028
  • 2008 19.01.2029
  • 2009 19.01.2030
  • 2010 19.01.2031
  • 2011 19.01.2032
  • 2012-18.01.2013 19.01.2033

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.