Meißen. In zwei Beschlussempfehlungen haben die Stadträte im Verwaltungsausschuss am Mittwochabend Termine für verkaufsoffene Sonntage in diesem Jahr festgelegt. Bei einer Gegenstimme wurde eine Verordnung beschlossen, die für alle Verkaufsstellen in Meißen gilt. Demnach können die Geschäfte in diesem Jahr am 10. April anlässlich des Ostermarktes, am 9. Oktober anlässlich des Herbstmarktes, sowie am 27. November und 11. Dezember anlässlich der Meißner Weihnacht öffnen.
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