Meißen. Die Zahl der Verfahren wegen Verstößen gegen die Schulbesuchspflicht hat in den vergangenen Jahren im Landkreis Meißen deutlich zugenommen. Registrierte des Kreisschulamt 2021 insgesamt 131 Verfahren im gesamten Landkreis, waren es im vorigen Jahr mit 283 Verfahren schon mehr als doppelt so viele. Und allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres wurden weitere 84 Verfahren eingeleitet. Für die Überwachung der Schulbesuchspflicht sind die jeweiligen Schulen zuständig. Sie werden spätestens dann tätig, wenn ein Schüler mehr als fünf Tage unentschuldigt fehlt. Bereits innerhalb dieser Frist sei es selbstverständlich den Kontakt mit den Eltern zu suchen.
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