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Geht der Rechtsstreit um Windpark auf Baeyerhöhe weiter?

Klipphausen hat hohe Kosten wegen einer Windparkplanung. Jetzt wurde die Gemeinde auch noch verklagt. Der Bürgermeister erklärt, wie es weitergeht.

Von Uta Büttner
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Klipphausens Bürgermeister Mirko Knöfel erklärt, wie es im Rechtsstreit um den Windpark auf der Baeyerhöhe weitergeht.
Klipphausens Bürgermeister Mirko Knöfel erklärt, wie es im Rechtsstreit um den Windpark auf der Baeyerhöhe weitergeht. © Claudia Hübschmann

Klipphausen. Auf der Baeyerhöhe in Klipphausen werden neue Windräder entstehen, das kann die Gemeinde nicht verhindern. Trotzdem arbeitet sie an einem Bebauungsplan (B-Plan) für diese Fläche, um unter anderem Einfluss auf Anzahl und Höhe der Windräder zu nehmen. Das Landschaftsbild soll so wenig wie möglich gestört werden. Damit Investoren nicht vor Ende des Planverfahrens bauen können, hatte die Gemeinde eine sogenannte Veränderungssperre erlassen.

Sabowind aus Freiberg hatte in einem Eilverfahren nun geklagt und gewonnen. Denn eigentlich könnte die Anlage schon seit 2021 stehen. Frühester Baubeginn sei laut Projektmanagerin Anne van den Brandt 2023 nun möglich. Für die Firma bedeute der verzögerte Bau finanzielle Einbußen im hohen sechsstelligen Bereich. Einige Gemeinderäte fürchten, Sabowind könnte Schadensersatz fordern. Ob die Firma eine solche Klage plant, dazu äußerte sich van den Brandt nicht. Sie sagte: „Die Sabowind ist nach wie vor an einer Einigung mit der Gemeinde interessiert. Dazu möchten wir nochmals unsere Bitte an den Bürgermeister sowie auch die Gemeinderäte herantragen, unser Vorhaben innerhalb der nächsten Gemeinderatssitzung vorstellen zu dürfen. Des Weiteren planen wir eine Informationsveranstaltung für die Einwohner, um umfassend zu informieren und interessierten Bürgern ihre Fragen zu beantworten.“

Die Projektmanagerin versicherte, für die Windenergieanlage werden die Abstandsregeln der sächsischen Bauordnung eingehalten. Zudem werde sie in einer Senke mit einem Höhenunterschied von knapp 40 Metern stehen und sich somit visuell in das Landschaftsbild einfügen, eine Höhenbeschränkung wäre daher unverhältnismäßig. Die Gemeinde könnte laut van den Brandt deshalb einer Ausnahme von der Veränderungssperre für die Teilfläche B des B-Planes, wo das Windrad gebaut werden soll, zustimmen oder dort keine neue Veränderungssperre beschließen.

Die SZ fragte bei Bürgermeister Mirko Knöfel (parteilos) nach, wie die Gemeinde nun weiter handeln wird.

Herr Knöfel, was bedeutet das Urteil für das Planverfahren der Gemeinde? Nicht nur für Sabowind, sondern auch für andere Unternehmen ist der Weg ja jetzt frei?

Im Moment besteht kein Grund zur Panik. Der Beschluss – kein Urteil – kritisiert im Wesentlichen zwei Formfehler der Gemeinde. Diese können in einem Heilungsverfahren behoben werden. Das heißt, wir gehen davon aus, dass sich die Veränderungssperre wieder in Kraft setzen lässt.

Wie wird die Gemeinde jetzt weiter vorgehen?

Derzeit werden die Rechtsmittel geprüft. Parallel wird das Heilungsverfahren vorbereitet.

Will sie weiter an dem B-Planverfahren festhalten?

Es gibt keinen Grund, das Planverfahren in dem jetzigen Stand abzubrechen.

Wie hoch sind derzeit die Kosten für das Planverfahren Baeyerhöhe in Summe?

Die Gemeinde hat in den letzten Jahren bis jetzt rund 150.000 Euro investiert, hauptsächlich in notwendige Fachgutachten.

Für 2022 stehen weitere 145.000 EUR im Haushalt. Wird die Gemeinde angesichts der Finanzsituation die Planung abbrechen? Wird eventuell noch einmal überprüft, ob sie sich überhaupt bezüglich Aufwands und Nutzens lohnt? Zumal die Gemeinde an Windkraftanlagen mitverdient.

Angesichts dessen, dass Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen zwischen ein und fünf Jahren in Anspruch nehmen, wäre es das absolut falsche Signal für die betroffenen Bürger, jetzt abzubrechen. Wir gehen davon aus, dass die Planungen deutlich vor der möglichen Genehmigung einer Windkraftanlage abgeschlossen sind.

Wie viel Geld hat dieser Rechtsstreit die Gemeinde insgesamt bisher gekostet? Es könnten eventuell noch Schadensersatzansprüche der Firma kommen.

Das kann noch nicht beziffert werden, da der Rechtsstreit noch nicht abgeschlossen ist.