Meißen
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Stadt beruft Architektur-Kommission

Das Gremium soll die Verwaltung und private Bauherren in gestalterischen Fragen beraten.

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Das Stadtbild von Meißen. Damit sich Bauvorhaben harmonisch einfügen, soll eine Kommission Verwaltung und Bauherren in gestalterischen Fragen beraten.
Das Stadtbild von Meißen. Damit sich Bauvorhaben harmonisch einfügen, soll eine Kommission Verwaltung und Bauherren in gestalterischen Fragen beraten. © Claudia Hübschmann

Meißen. Die jahrelange, noch nicht beendete Debatte, um ein Villen-Bauvorhaben am Plossen hat es wieder gezeigt: Die Stadt braucht ein Gremium, das Bauherren und Verwaltung in gestalterischen Fragen berät. Mit der Kommission für Architektur und Stadtgestaltung wird jetzt ein solches Gremium berufen. Es soll dabei helfen, „Lösungsansätze zu finden, die Verwaltung und private Bauherren vor deren Entscheidungen zu beraten und Empfehlungen für Baumaßnahmen und Gestaltungskonzeptionen geben“, wie es in einem jetzt gefassten Beschluss der Stadträte heißt.

Die Kommission setzt sich aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern „mit hohem fachlichen Ansehen aus den Fachbereichen Städtebau, Architektur, Bauingenieurwesen, Verkehrsplanung und Landschaftsarchitektur“ sowie vier nicht stimmberechtigten Vertretern der Fraktionen des Stadtrates zusammen.

Als stimmberechtigte Mitglieder wurden gewonnen: Beatrice Soltys (Baubürgermeisterin der Stadt Fellbach), Prof. Ana Viader Soler (TU Dresden, Professur für Landschaftsarchitektur), Prof. Dr.-Ing. Stefanie Bremer (Universität Kassel, Lehrstuhl Integrierte Verkehrsplanung), Christine Schimpfermann (Planungs- und Baureferentin der Stadt Regensburg), Prof. Dr.-Ing. Ralf-Rüdiger Sommer (BTU Cottbus, Professur für Wohn- und Sozialbau, Ökologisches Bauen und Wohnumfeldgestaltung).

Als nicht stimmberechtigte Mitglieder gehören der Kommission an: Johannes Schmidt-Ramos (für die Fraktion U.L.M./FDP/FB/CDU), Antje Hainz (für die Fraktion Bürger für Meißen/SPD), Dieter Vogt (für die AfD-Fraktion), Ingolf Brumm (für die Fraktion Die Linke).

Nach dem von allen 21 anwesenden Stadträten gefassten Beschluss sind die Mitglieder der Kommission nun für eine Vier-Jahres-Periode berufen. Kosten, die den stimmberechtigten Mitgliedern im Rahmen ihrer Mitarbeit in der Kommission in Meißen entstehen, sollen „auf Grundlage eines jeweils zu schließenden Beratervertrages“ erstattet werden, heißt es in dem Beschluss. Die nicht stimmberechtigten beratenden Mitglieder erhalten ein Sitzungsgeld entsprechend der Meißner Entschädigungssatzung. (SZ/da)

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