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Wenn das Ordnungsamt die Bestattung organisiert

Normalerweise ist eine Bestattung Angelegenheit der Angehörigen. Wenn es keine Verwandten mehr gibt oder diese sich weigern, dann ist das Ordnungsamt gefragt.

Von Andre Schramm
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Ein anonymes Gemeinschaftsgrab auf dem Meißner Stadtfriedhof.
Ein anonymes Gemeinschaftsgrab auf dem Meißner Stadtfriedhof. © Claudia Hübschmann

Meißen. "Um eine Bestattung kommt keiner drumherum." Das ist wieder einer dieser typischen Jörg Schaldach-Sätze. Der Geschäftsführer der Städtischen Bestattungswesen Meißen GmbH hat natürlich recht, und gleich im doppelten Sinne. Jeder segnet irgendwann das Zeitliche. Und: Die meisten Menschen, die gehen, hinterlassen Angehörige. Läuft alles planmäßig, dann kümmern sie sich darum, den Verstorbenen würdevoll unter die Erde zu bringen. Möglicherweise gibt es eine Bestattungsvorsorge oder man hat das vorher anderweitig in der Familie geregelt.

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