Meißen. Von einem „verkehrsrechtlichen Unding“ ist die Rede – in einem Brief, den Andreas Gerth jetzt an den Oberbürgermeister und viele Stadträte geschrieben hat. Seine harsche Kritik richtet sich gegen eine von der Verkehrsbehörde veranlasste Neuregelung, die bisherige Unklarheiten weiter verschärft, wie Andreas Gert schreibt. In der Vorbrücker Straße, die im vorigen Jahr zur Einbahnstraße erklärt wurde, können die Radler nun in beiden Richtungen unterwegs sein. Damit folgte das Ordnungsamt als städtische Verkehrsbehörde einer Empfehlung der AG Radverkehr.
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