Nossen. Das Nossener Unternehmen Schaumaplast überschreitet die gesetzlich zulässigen Geruchsstunden innerhalb eines Jahres nicht. Dies hat am Freitagmorgen das Landratsamt Meißen (LRA) mitgeteilt. Somit sei der Nachweis erbracht worden, dass bezogen auf die Geruchshäufigkeit innerhalb eines Jahres die Grenzwerte durch die Firma nicht verletzt würden.
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