Gericht macht Weg frei für neue Windräder auf Baeyerhöhe

Klipphausen. Auf der Baeyerhöhe in Klipphausen sollen neue Windräder entstehen. So sieht es der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge vor. Die Gemeinde will dafür einen eigenen Bebauungsplan (B-Plan) aufstellen, obwohl dies nicht nötig ist. Damit kein Energieunternehmen vor Fertigstellung des Planes bauen kann, hatte Klipphausen eine sogenannte Veränderungssperre für dieses Gebiet erlassen. Die Firma Sabowind aus Freiberg klagte im Sommer vorigen Jahres dagegen und hat nun gewonnen. In dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen vom 25. Januar heißt es, dass die Veränderungssperre vorläufig außer Vollzug gesetzt wird. Damit ist der Weg frei zum Bau durch Sabowind.
In der Urteilsbegründung steht unter anderem, dass die Veränderungssperre rechtswidrig erscheine. Damit kommen nun zusätzliche Kosten auf die Gemeinde zu, die ohnehin wegen großer Bauprojekte in einem finanziellen Dilemma steckt. Der Streitwert wurde vom Gericht auf 15.000 Euro festgesetzt. Die Gemeinde habe die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Bei dem Windpark auf der Baeyerhöhe handelt es sich um ein vom Planungsverband festgelegtes Vorranggebiet für Windenergie, insgesamt 16 sind festgelegt. Klipphausen ist die einzige Gemeinde, die mit einem B-Plan eine Feinsteuerung der Fläche anstrebt. Die Leiterin der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes, Heidemarie Russig, hatte in einer Gemeinderatssitzung im Sommer darüber informiert, dass nur noch lokale Belange geregelt werden können, wie Anzahl und genaue Standorte der Windräder, „aber auch dabei sind Schranken gesetzt.“ So müsse zum Beispiel eine Höhenbegrenzung begründet werden, was schwierig sei. Wenn die Gemeinde nur kleinere Windräder als üblich zulassen wolle, könnte der potenzielle Investor auf Unwirtschaftlichkeit verweisen und klagen. Einzig Kleinigkeiten wie Zuwegungen oder bestimmte Ausgleichsmaßnahmen seien von der Gemeinde noch festzulegen, hatte Russig damals betont.
Einige Gemeinderäte warnten vor Kosten ohne Nutzen
Die erste Klage reichte Sabowind wegen wirtschaftlicher Einbußen ein. Sie plant seit nunmehr zwei Jahren ein Windrad nahe dem Ortsteil Schmiedewalde, seit einem Jahr ist die Anlage genehmigungsfähig. Gebaut werden konnte aber nicht, wegen der Veränderungssperre. Die Firma möchte ein Windrad mit einer Gesamthöhe von 240 Metern an der Autobahn 4 errichten. Das Gebiet, wo es stehen soll, ist 12,5 Hektar groß, befindet sich zwischen der Birkenhainer Straße und der A 4 und ist eine zweite, sehr viel kleinere Teilfläche des ausgewiesenen Vorranggebietes für Windkraftanlagen auf der Baeyerhöhe.
Der Nutzen im Vergleich zu den Kosten dieses Vorhabens war für einige Gemeinderäte von Beginn an fragwürdig, unter ihnen Karl Sternberger (Grüne). „Das Gericht hat nun klar benannt, dass es sich bei der Veränderungssperre und dem geplanten Bebauungsplan um eine reine Verhinderungsplanung handelt. Die Gemeinde muss nun nicht nur die Kosten für das Gerichtsverfahren tragen, sondern muss auch mit einer Schadensersatzklage der betroffenen Firma rechnen, deren Höhe noch nicht abschätzbar ist. Dieses Risiko wurde durch den Bürgermeister bewusst und sehenden Auges in Kauf genommen und wird der Gemeinde nun teuer zu stehen kommen“, sagte er.
Eisbein: „Aus den Fehlern muss gelernt werden.“
Nach derzeitigem Stand sind für die Weiterführung des B-Plan-Verfahrens im diesjährigen Haushalt 145.000 Euro veranschlagt. Diese Mittel dürfen so nicht fließen, um weiteren Schaden von der Gemeinde abzuhalten, forderte nun Sternberger. Zudem verweist er darauf, dass der Gemeinde mögliche Einnahmen aus den Windrädern in Höhe von etwa 200.000 Euro pro Jahr entgangen seien. „Mit diesen Einnahmen würde ich gern einen Bildungsfond für die Schul- und Kita-Einrichtungen unserer Gemeinde bilden.“ Des Weiteren sei ein Windpark auch ein Standortvorteil für die Unternehmen im Gewerbegebiet, „Stichwort CO2-Steuer“.
Parteikollege Manfried Eisbein wies zudem auf die Klimakomponente hin: „Um die Erderwärmung zu stoppen, müssen die erneuerbaren Energien schnell ausgebaut werden, auch in der Gemeinde Klipphausen. Anstelle teurer juristischer Abenteuer sollte die Gemeinde dieses Thema proaktiv angehen und mit Energieerzeugern Gespräche führen, Kompromisse suchen, die sowohl Klimaschutz- als auch Naturschutzaspekte berücksichtigen.“
Sabowind hatte bisher erfolglos versucht, ihr Projekt im Gemeinderat vorzustellen. Aus den Fehlern müsse laut Eisbein nun gelernt werden. „Wir hoffen, dass der Bürgermeister aufgrund des Gerichtsurteils zu einer Neubewertung der Sachlage kommt und den Verhinderungskurs der Gemeinde korrigiert, damit nicht noch mehr Geld verbrannt wird und wir im Klimaschutz vorankommen.“
Die Gemeinde hatte die Veränderungssperre für den gesamten Bebauungsplan mit einer Gesamtfläche von rund 104 Hektar verhängt. Die kleine Teilfläche herauszunehmen, so sagte Bürgermeister Mirko Knöfel (parteilos) im Sommer vorigen Jahres, „geht aus unserer Sicht nicht, da es mit den Zielen kollidieren würde, einen geordneten Bau von Windkraftanlagen durchzuführen. Es gibt auch keinen Grund, dies zu tun. Wenn einer Ausnahme stattgegeben wird, müsste auch einer zweiten und dritten Ausnahme stattgegeben werden. Dann macht das gesamte B-Planverfahren keinen Sinn.“ Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes könnte das nun drohen.