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Lommatzsch: Streit um Windräder geht in die nächste Runde

Der Lommatzscher Stadtrat stimmte einem Bürgerbegehren zum Baustopp von Windrädern auf dem Tummelberg zu. Die Bürgermeisterin will Widerspruch einlegen, Bürgerinitiative droht mit Klage.

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Insgesamt neun Windkraftanlagen stehen auf dem Tummelberg in Lommatzsch. Sieben davon sollen erneuert werden. Bürger wollen das verhindern.
Insgesamt neun Windkraftanlagen stehen auf dem Tummelberg in Lommatzsch. Sieben davon sollen erneuert werden. Bürger wollen das verhindern. © Gerhard Schlechte

Lommatzsch. Der Streit um die Erneuerung von sieben Windrädern auf dem Tummelberg in Lommatzsch - Repowering genannt - geht in die nächste Runde. Die Freien Wählen hatten am Donnerstag den Antrag über die Zulassung eines Bürgerbegehrens „Stopp des geplanten Neubaus und/oder Repowering von Windkraftanlagen für die nächsten zehn Jahre im Stadtgebiet Lommatzsch und zugehörigen Ortsteilen“ erneut im Stadtrat eingebracht.

Ein Antrag wurde bereits in der Sitzung am 17. April gestellt, der Beschluss darüber aber vertagt, um den Freien Wählern die Möglichkeit zu geben, eine eigene Rechtsprüfung durchführen zu lassen, ob ein solches Bürgerbegehren zulässig ist oder nicht. Eine solche Prüfung gab es allerdings nicht. Wie Marion Schwärig von den Freien Wählern sagte, habe man dafür zu wenig Zeit gehabt.

Für das Bürgerbegehren sammelten die Befürworter 619 Unterschriften, von denen 22 für ungültig erklärt wurden. Dennoch wurde die notwendige Anzahl erreicht. Diese Anforderung an ein Bürgerbegehren wurde also erfüllt, andere nicht. Ein solches Bürgerbegehren sei unzulässig, so die Stadtverwaltung.

Diese Auffassung wurde von der Rechtsaufsicht, dem Landratsamt Meißen, bestätigt. Nach der Sächsischen Gemeindeordnung könne Gegenstand eines Bürgerbegehrens nur eine Fragestellung sein, für die der Gemeinderat zuständig ist und nicht kraft Gesetzes dem Bürgermeister übertragen wurde, die nicht von der Entscheidung durch Bürgerentscheid ausgeschlossen ist, die keine gesetzwidrigen Ziele verfolge, heißt es aus dem Lommatzscher Rathaus. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen könne kein Inhalt eines Bürgerbegehrens sein, da für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen von Windkraftanlagen nicht die Stadt Lommatzsch, sondern der Landkreis Meißen zuständig sei.

Stadt: "Gesetzwidriges Ziel"

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