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Leben und Stil
Abrechnung der Wohnnebenkosten: Was neu ist – und worauf Sie achten sollten
5 Min.
![Unzulässig ist eine Abrechnung von Betriebskosten, die nicht im Mietvertrag genannt sind.](https://image.saechsische.de/784x441/w/y/wyxeydau73eht3k55gcgyf0led4zglyd.jpg)
Von Ralf Schönball
Lästige Pflicht für die einen, Schock oder Geldsegen für die anderen: Die jährliche Abrechnung der pauschal gezahlten Nebenkosten des Wohnens, oft auch „Zweite Miete“ genannt, ist häufig Anlass für Streit zwischen Mietern und Vermietern.