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Abrechnung der Wohnnebenkosten: Was neu ist – und worauf Sie achten sollten

Die Kosten für Energie, Müllabfuhr und andere Nebenkosten aus 2023 werden zurzeit abgerechnet. Fehler drohen bei Gutschriften für Bundeshilfen zu Strom- und Wärmekosten.

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Unzulässig ist eine Abrechnung von Betriebskosten, die nicht im Mietvertrag genannt sind.
Unzulässig ist eine Abrechnung von Betriebskosten, die nicht im Mietvertrag genannt sind. © dpa-tmn

Von Ralf Schönball

Lästige Pflicht für die einen, Schock oder Geldsegen für die anderen: Die jährliche Abrechnung der pauschal gezahlten Nebenkosten des Wohnens, oft auch „Zweite Miete“ genannt, ist häufig Anlass für Streit zwischen Mietern und Vermietern.

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