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Mietnomaden verursachen Millionenschäden

Ein Riesaer Gerichtsprozess zeigt, dass jeder Vermieter an einen Betrüger geraten kann. Aber man kann sich helfen.

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© SZ-Archiv/privat

Von Christoph Scharf

Riesa. Sie wirken vertrauenswürdig, freundlich, zahlungsfähig. Man möchte ihnen einfach helfen. Und wenige Wochen später fragt man sich: Wie konnte ich auf die nur reinfallen? Sogenannte Mietnomaden haben im Regelfall gar nicht vor, jemals Kaution oder Miete zu zahlen. Sie machen dem Vermieter irgendetwas vor – und verschwinden klammheimlich, wenn es ernst wird. Zurück bleiben nicht nur Mietschulden und unbezahlte Nebenkosten, sondern auch kaputte Wohnungen. So auch im aktuellen Fall einer Riesaerin, die in ihrer „Karriere“ schon eine ganze Reihe Wohnungen derart mit Katzenurin verdreckt zurück ließ, dass sie erst aufwendig wieder hergerichtet werden mussten.

Aktuelle Statistiken über die Häufigkeit solcher Fälle gibt es nicht. Aber Mietnomaden gehören in Deutschland offenbar schon lange zum Alltag: Laut Spiegel-TV verursachten sie schon 2009 einen jährlichen Mietausfall von 200 Millionen Euro in Deutschland. Nach einer Studie der Uni Bielefeld von 2010 liegt der Schaden meist zwischen 2 500 Euro und 10 000 Euro, in jedem vierten Fall sogar darüber. Das Portal Immowelt rät Vermietern deshalb dringend dazu, bei Interessenten eine Reihe von Dokumenten abzufordern: In einer „Mieterselbstauskunft“ lässt sich etwa abfragen, ob es einen Schufa-Eintrag gibt, ein Insolvenzverfahren läuft oder ob der Interessent schon mal eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Zwar könne es sein, dass er lügt – aber das hätte Konsequenzen. So könne der Vermieter in so einem Fall die Wohnung kündigen.

Außerdem empfiehlt Immowelt Vermietern, sich Dokumente vorlegen zu lassen – den Personalausweis, Gehaltsabrechnungen, die Schufa-Auskunft. Noch etwas sicherer sei es, sich bei kostenpflichtigen Datenbanken Bonitätsauskünfte liefern zu lassen. Bei größeren Vermietern gehört es auch in der Region längst zum Standard, sich über den vorherigen Vermieter zu erkundigen. Sie verlangen deshalb vom Interessenten eine sogenannte „Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung“ oder ein Referenzschreiben des Vorvermieters.

Ist der Mietnomade erst einmal eingezogen, sollte man konsequent sein, empfiehlt Immowelt: Ist der Mieter eine Monatsmiete im Rückstand, sollte man eine Abmahnung schicken mit einer Zehn-Tages-Frist zur Zahlung. Wird diese ignoriert, folgt die ordentliche Kündigung. Beträgt der Mietrückstand zwei Monatsmieten oder mehr, kann man fristlos kündigen. Ignoriert der Mieter auch das, ist die Räumungsklage häufig der einzige Weg – die kann sich allerdings in die Länge ziehen.